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Erforderliche Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise Abstände, wurden strikt eingehalten. Foto: DBwV
Im Dorf Wangerland, einer zur Hotel- und Tagungsstätte umgebauten ehemaligen Kaserne in Hohenkirchen (Landkreis Friesland), hat der Landesverband Nord seine 10. Tagung für Vertrauenspersonen durchgeführt. Auf dem Programm standen die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, die Zusammenarbeit mit Disziplinarvorgesetzten sowie Aktuelles zum Thema Beteiligungsrechte.
Wangerland. Vertrauenspersonen vertreten in der Bundeswehr ihre Kameradinnen und Kameraden da, wo keine Personalvertretungen gewählt werden. Sie sollen die verantwortungsvolle Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Untergebenen fördern sowie zur Festigung des kameradschaftlichen Vertrauens innerhalb ihres Bereiches beitragen. Vertrauenspersonen (VP) und Disziplinarvorgesetzte arbeiten im Interesse der Soldaten und zur Erfüllung des Auftrages der Streitkräfte mit dem Ziel der Verständigung verantwortungsvoll zusammen.
Wie im Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) festgelegt, sollen VP darüber wachen, dass die zugunsten der Soldatinnen und Soldaten geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften eingehalten werden. Sie nehmen deren Anregungen und Beanstandungen auf und besprechen diese mit ihrem Disziplinarvorgesetzten, setzen sich für die Vereinbarkeit von Dienst und Familie ein sowie für die Gleichbehandlung ihrer Kameradinnen und Kameraden.
Ergänzende Angebote Die Disziplinarvorgesetzten sind durch das SBG verpflichtet, ihre Vertrauenspersonen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dazu zählt unter anderem, sie in ihre Pflichten und Rechte einzuweisen und die Weiterbildung zu ermöglichen. Die dem Dienstherrn obliegenden Pflichten werden durch Angebote des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV) ergänzt. Im Landesverband Nord gibt es dazu drei Beauftragte für Beteiligungsrechte: Hauptmann a.D. Detlef Loeper, Stabsfeldwebel a.D. Bodo Bettge-Reddöhl und Oberstabsbootsmann Hauke Pauls, der die Arbeit des Teams koordiniert. Die Unterstützung durch die Beauftragten erfolgt durch Beratung sowie Veranstaltungen auf Landesebene.
Pauls stellte mit Blick auf die Praxis fest, dass die jahrzehntelang verpflichtende Führung einer VP-Handakte durch eine Vorschriftenänderung entfallen ist. Diese Arbeitsgrundlage, mit den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen, Ansprechpartnern und anderem mehr, hält der Beauftragte nach wie vor für eine wertvolle Hilfe. Darüber hinaus verwies er auf die aktuelle, durch die Dienststelle zu beschaffende Fachliteratur und das Informationsmaterial des DBwV zu diesem Thema.
Drei Prozent ein Muss Das Aufgabenfeld der VP aller Ebenen fasste Pauls mit den Begriffen „Anhörung, Mitbestimmung und Vorschlagsrecht“ zusammen. Er verwies in Sachen Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht unter anderem auf Disziplinar- und Personalmaßnahmen sowie die Gestaltung des Dienstbetriebes. Das Mitbestimmungsrecht umfasst beispielsweise Arbeitszeiten, Urlaubsangelegenheiten und Bereiche des Arbeitsschutzes.
Pauls steht wie seine beiden Mitstreiter Loeper und Bettge-Reddöhl auf Wunsch Vertrauenspersonen, aber auch deren Disziplinarvorgesetzten zur Verfügung. Durch ihre Ausbildung und Erfahrung sind sie in der Lage, beide Seiten zu beraten, ohne dabei rechtsverbindliche Aussagen zu treffen. Darüber hinaus halten sie Vorträge zu den Beteiligungsrechten, die ein Kernelement der Inneren Führung darstellen. Sie unterstützen damit die Soldatinnen und Soldaten, die sich auf Grundlage des SBG für Ihre Kameradinnen und Kameraden einsetzen.
Stabsfeldwebel a.D. Gerd Dombrowski erläuterte seinen Zuhörern die Ansichten des DBwV in den Bereichen Betreuung und Fürsorge, also für Vertrauenspersonen wichtige Themenbereiche. Der Stellvertretende Landesvorsitzende Nord bat seine Zuhörer, ihm diesbezüglich Anregungen und Erfahrungen zukommen zu lassen, die für seine Arbeit von Wert sein könnten. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ging Dombrowski kurz auf die Forderungen des Verbandes in der laufenden Tarifrunde ein: „Drei Prozent mehr müssen schon sein, auch für die Versorgungsempfänger.“
Worum es geht Oberleutnant Sebastian Habicht, Sprecher des Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), erläuterte die Zusammensetzung und Aufgaben seines Gremiums, in dem die militärischen und zivilen Organisationsbereiche sowie die Laufbahngruppen vertreten sind. Habicht kritisierte, dass es nach der Verabschiedung von Gesetzen durch den Bundestag oft zu lange dauert, bis die zuständigen Stellen entsprechende Durchführungsbestimmungen (Vorschriften) erlassen: „Dies liegt aber nicht daran, dass der GVPA im Rahmen der Beteiligungsrechte dazu Stellung nehmen muss.“
Zur Situation in der Bundeswehr zu Corona-Zeiten schilderte der Offizier ein teilweise vorhandenes Regelungschaos durch die vielen Befehle unterschiedlicher Ebenen: „Das bewegt uns natürlich weiterhin, denn die Auflockerung von Maßnahmen scheint derzeit der politisch korrektere Weg zu sein. Es wird in den nächsten Wochen und Monaten spannend bleiben, denn das Verteidigungsministerium hat ganz andere Voraussetzungen als andere Ressorts.“ Insgesamt ging aus den Ausführungen Habichts dazu hervor, dass der GVPA auch in dieser Zeit unter schwierigen Bedingungen gute Arbeit leistet.
Durch die verschiedenen Vorträge wurde in Wangerland deutlich, dass Vertrauenspersonen in den deutschen Streitkräften eine wichtige Aufgabe übernehmen. Die Soldatinnen und Soldaten werden in Entscheidungsprozesse eingebunden, ihr Wirken macht somit demokratische Grundprinzipien im dienstlichen Alltag erlebbar. Alles getreu der in der Bundeswehr bewährten Inneren Führung: Pflichten müssen durchgesetzt, Rechte garantiert werden. Kürzer kann man nicht formulieren, worum es hierbei geht.
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