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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Altwarmbüchern. Mitglieder aus allen Landesverbänden trafen sich zur Tagung Zivile Beschäftigte im niedersächsischen Altwarmbüchen. Das vom Landesverband Nord organisierte Treffen wurde vom Vorsitzenden des Fachbereiches Zivile Beschäftigte im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes, Klaus-Hermann Scharf, geleitet. Unter den 30 Teilnehmern waren Beamte und Arbeitnehmer etwa gleich stark vertreten.
Die Tagung unter dem Motto „Zivile im DBwV für Zivile – wo stehen wir, was wollen wir?“ bot Gelegenheit zu einem umfassenden Informationsaustausch. Auf ihre speziellen Angelegenheiten gingen Arbeitnehmer und Beamte in Gruppenarbeiten ein. Die Ergebnisse wurden als Antragsbedarf für die 20.Hauptversammlung zusammengetragen.
Für den Landesverband Nord begrüßte Martin Gebauer als zuständiger Bezirksvorsitzender für das südliche Niedersachsen die Teilnehmer. Der pensionierte Oberstabsfeldwebel erläuterte ihnen die derzeitigen Schwerpunkte der Verbandspolitik und stellte fest, dass der DBwV nicht nur für die uniformierten, sondern auch für die zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr die richtige Interessenvertretung ist.
Klaus-Hermann Scharf dankte dem Landesverband Nord mit seinem Landesgeschäftsführer Oberstleutnant der Reserve Stephan Peters für die Arbeit im Vorlauf der Veranstaltung und stimmte die Teilnehmer auf die zweitägige Veranstaltung ein. Im Mittelpunkt des Programms standen die Forderungen des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV) für das Zivilpersonal und der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern.
Weitere Themen waren eine kritische Nachlese der Personalratswahlen und der Jugend- und Auszubildendenvertretungen 2016 sowie, mit Blick auf den Urnengang 2017, Wahlprüfkriterien für die Bundestagsparteien. Bei Letzteren handelt es sich um Punkte, die in den Wahlprogrammen und dem Koalitionsvertrag der künftigen Regierungsparteien berücksichtigt werden sollten.
Zu den Forderungen des DBwV im Rahmen der Attraktivitätssteigerung für das Zivilpersonal in der Bundeswehr gehören unter anderem die vollständige Abdeckung der Dienstposten mit Plan- und Haushaltsstellen, das dauerhafte gesetzliche Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung sowie der Ausbau von Qualifizierungsangeboten für die zivilen Mitarbeiter der Streitkräfte, Änderungen im Versorgungsausgleich für Geschiedene und der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Beamte mit besonderer Altersgrenze.
Weitere Verbesserungen werden bei der Übernahme von Auszubildenden, der Durchlässigkeit von Laufbahnen und der Erhöhung von Stellen- und Erschwerniszulagen gefordert, die Schaffung einer Technikerzulage ist überfällig. Die Mehrzahl der Zulagen wurde seit 1990 nicht mehr angepasst und damit ist ihr Verhältnis zum heutigen Grundgehalt nicht mehr hinnehmbar.
Wie bei den Soldaten richtet der DBwV auch bei den Arbeitnehmern und Beamten der Bundeswehr den Blick auf die schwierige demographische Entwicklung. Um die die klugen Köpfe und geschickten Hände des Nachwuchses ist auf dem Arbeitsmarkt bereits heute ein Kampf entbrannt. Deshalb müssen nicht nur für die Gewinnung von Uniformierten, sondern auch für qualifiziertes Zivilpersonal von Seiten des Dienstherrn bessere Anreize geschaffen werden.
Bei diesen Angelegenheiten zeigt sich, dass es trotz vieler unterschiedlicher Arbeitsbedingungen sowie gesetzlicher, tariflicher und sonstiger Vorgaben, viele Gemeinsamkeiten zwischen den zivilen und uniformierten Mitarbeiter der Bundeswehr gibt. Grund genug, dass sich Angehörige beider Gruppen als Mitglieder und Mandatsträger im Deutschen BundeswehrVerband engagieren. Denn der Verband ist die Interessenvertretung aller Frauen und Männer in den Streitkräften und darüber hinaus die einzige, die ihren Mitgliedern nicht nur in der Heimat zur Seite steht.
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