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Ehrenmitglied des DBwV, Oberst a. D. Dieter Müller, verstarb im Alter von 85 Jahren. Foto: Joachim Wohlfeld
Anfang November 2024 erreichte den Landesverband Ost die traurige Nachricht, dass das Ehrenmitglied des DBwV, Oberst a. D. Dieter Müller kurz nach seinem 85. Geburtstag verstorben ist.
Von Beginn seiner Mitgliedschaft im Deutschen BundeswehrVerband im Jahr 1990 brachte sich Dieter Müller in die Arbeit des Verbandes ein. Fest verwurzelt in „seiner“ Kameradschaft Ehemalige / Hinterbliebene / Reservisten Strausberg war es dem Verstorbenen eine Herzensangelegenheit den Verband auf der örtlichen Ebene für die Mitglieder erlebbar zu machen. Dabei verstand er es, neben der Pflege des kameradschaftlichen Zusammenhaltes auch berechtigte Forderungen aufzugreifen und in die Gremien des DBwV hineinzutragen. Hier leistete er insbesondere in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung beispielhafte Pionierarbeit, die dazu führte, dass er auch über die Grenzen seiner Kameradschaft als Ansprechpartner und Ratgeber gefragt war. Diese Eigenschaft aber auch sein Einstehen für die gemeinsame Interessenvertretung der Soldaten der Bundeswehr und der NVA brachte Oberst a. D. Müller auch während seiner Zeit im Landesvorstand Ost ein. So war es für ihn selbstverständlich, sich während seiner Mandatstätigkeit als Vorsitzender Ehemalige / Reservisten / Hinterbliebene von 2006 bis 2015 für die Belange der ehemaligen NVA-Soldaten einzusetzen. Sein unermüdliches Bemühen rund um die ´Dienstgradfrage für diesen Personenkreis fand ausdrückliche Unterstützung durch den Bundesvorstand und führte zu einem für die sachbezogene Argumentation bedeutungsvollen Rechtsgutachten.
Für sein langes Engagement im DBwV wurde Dieter Müller im Juli 2015 zum Ehrenmitglied des DBwV ernannt.
Mit Oberst a. D. Müller verliert der Landesverband Ost einen wertvollen Kameraden und Freund, der aus unserer Mitte gerissen wurde. Er war eines der Gesichter unseres Verbandes am Standort Strausberg, aber auch weit darüber hinaus.
Unsere Gedanken und unsere Anteilnahme gelten seiner Familie und seinen Freunden, Angehörigen sowie Kameraden.
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