Über 40 Personalbearbeiter kamen zur S1-Tagung des Landesverbands Süddeutschland nach Giengen, um sich über Personalmanagement, Suchtprävention und SAZV sowie die Arbeit des DBwV zu informieren. Foto: DBwV/Kaminsky

Über 40 Personalbearbeiter kamen zur S1-Tagung des Landesverbands Süddeutschland nach Giengen, um sich über Personalmanagement, Suchtprävention und SAZV sowie die Arbeit des DBwV zu informieren. Foto: DBwV/Kaminsky

08.11.2022
Von Ingo Kaminsky

Personalmanagement, Suchtprävention und SAZV

Unterschiedlichste Themen standen auf dem Programm der S1-Tagung im Landesverband Süddeutschland.

Mit einer zweitägigen S1-Tagung unter der Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden, Oberstleutnant a.D. Josef Rauch, startete der Landesverband Süddeutschland in seine geplante Tagungswoche im Lobinger Parkhotel in Giengen. Über 40 Personalbearbeiter von Eurokorps, Verbänden und Truppenteilen aus ganz Süddeutschland sind zusammengekommen, um sich über ausgewählte Aspekte im Personalmanagement der Unteroffiziere und Mannschaften, über den Umgang mit Suchtproblemen und die Neuerungen bei der SAZV zu informieren.

Mehr Verantwortung für S1-Personal der Truppe

Wie die Bundeswehr aktuell personell aufgestellt ist, machte Oberst i.G. Markus Deeg vom Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in seinem Vortrag deutlich, um danach mit den S1-Feldwebeln und -Offizieren über ihre Erfahrungen in der Personalbearbeitung ins Gespräch zu kommen. Dabei kamen die Herausforderungen der Personalgewinnung ebenso zur Sprache wie die an Bedeutung zunehmende Personalbindung, die eine wichtige Aufgabe in der Truppe darstelle. Der Oberst sieht die Notwendigkeit, dass die Personalbearbeitung in der Truppe wieder stärker Verantwortung zugesprochen bekommt – so unter anderem bei den Weiterverpflichtungen oder bei der Auswahl zum Korporal. Es sei immer noch genug Potential für eine Bestenauslese vorhanden, so der Personalreferent. „Wir sind gar nicht so schlecht in der Personalentwicklung und -steuerung trotz der Komplexität des Personalmanagements“, so Deeg und erläuterte dies unter anderem anhand der Ergebnisse der unterschiedlichen Auswahlkonferenzen. Zudem trage die Modernisierung der Laufbahnen mit Instrumenten wie den Berufsfeldwebelanwärter-Werdegängen und dem „Fachunteroffizier BS“ dazu bei, Vakanzen zu füllen.

 

Mitmacher und Mutmacher sind im Landesverband gefragt

Landesvorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk stellte die Arbeit im Landesverband vor, die für die über 50.000 Mitglieder in Süddeutschland durch die ehrenamtlichen Mitglieder und Beauftragten des Landesvorstands sowie durch die wenigen hauptamtlichen Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle geleistet wird. „Wir brauchen die Mitmacher und Mutmacher, keine Miesmacher!“, warb Stärk für eine Mitarbeit als Mandatsträger sowohl in den Kameradschaften bis hin zum Landesvorstand angesichts der Neuwahlen bei der Landesversammlung im kommenden Jahr. Mit Kompetenz, Erfahrung und Zuverlässigkeit habe der Deutsche BundeswehrVerband Erfolge nicht nur im sozialen Bereich für die Mitglieder erreicht und ist aktuell an weiteren sozialen Verbesserung dran, machte Stärk an Beispielen wie dem Regionalen Ergänzungszuschlag (REZ) deutlich. Der DBwV ist zudem Teil der Meinungsbildung bei der Sicherheitspolitik, begleitet Gesetzgebungsverfahren und setzt sich für eine einsatzbereite Bundeswehr mit seinen Forderungen für Material, Personal und Infrastruktur ein.

Jährliche Tagungen des Landesverbands für unterschiedliche Zielgruppen wie diese S1-Tagung ermöglichen den unkomplizierten, truppengattungs- und organisationsbereichsübergreifenden Austausch mit Fachleuten und Mandatsträgern. Für diese erfolgreiche Arbeit brauche es die Unterstützung aus der Truppe, die der Landesverband unterschiedlich erfahre – maßgeblich durch Kommandeure und Chefs, ebenso durch Mandatsträger, aber auch durch Mitglieder in den Kameradschaften.

Suchtprobleme erkennen und Hilfe gewähren

Stabsfeldwebel Stefan Rohrbach engagiert sich seit Jahren bei der SuchtSelbstHilfe Bundeswehr e.V. und ist zugleich beauftragter Berater in seiner Dienststelle zu Fragen von Abhängigkeitserkrankungen. Mit seiner Expertise und Erfahrung in der Beratung, Begleitung und Betreuung von Betroffenen, Vorgesetzten aber auch Angehörigen verstand er es, für Sucht- oder auch Abhängigkeitserkrankungen zu sensibilisieren. Von der Prävention über das Erkennen einer Sucht, falsch verstandener Kameradschaft bis hin zu den Möglichkeiten der Unterstützung beleuchtete der Stabsfeldwebel die gesamte Spannbreite dieser Krankheit.

Deutlich wurde, dass die Suchtproblematik mehr umfasst als lediglich Alkoholsucht. Schonungslose Ansprache des Problems, Hilfe anbieten und - bei Verweigerung - die Androhung von Konsequenzen seien Schritte, um Betroffene von der Suchtkrankheit zu heilen. Therapieren heiße jedoch oft, einen langen Weg zu gehen, der häufig begleitet sei von Rückschlägen. Es gebe nicht den „einen goldenen Weg“ zur Suchtbefreiung. Es sollten die geschaffenen speziellen Ansprechstellen einbezogen werden, um fachliche Unterstützung zu erhalten, riet Rohrbach.

Künftige Anpassungen der SAZV lösen nicht alle Unklarheiten

Per WebEx zugeschaltet informierte Katharina Simon vom Referat Dienst-, Disziplinar- und Strafrecht beim DBwV über Änderungen zur SAZV und über aktuelle Erkenntnisse aus der Rechtsprechung des EUGH. Ausgehend von den Hintergründen und der rechtlichen Einordnung zur 2. Änderungsverordnung der SAZV zeigte Simon anhand von Beispielen Auswirkungen für die Soldaten. Immer wieder strittig sei die Anerkennung von Reisezeiten außerhalb der Dienstzeit, die nun rückwirkend zum 1. März 2021 zu einem Drittel angerechnet werden. Dazu sei aber eine aktive Antragsstellung notwendig, wenngleich das in der Vorschrift so nicht abgebildet sei, mahnte Simon. Zu beachten sei dabei, dass „Wartezeiten“ keine Reisezeiten und damit nicht als Arbeitszeit anrechenbar sind. Gutgeschrieben werde diese Arbeitszeit dem Gleitzeitkonto. Wo nicht vorhanden, sei dies händisch zu führen.

Eine weitere Änderung betreffe die Entfristung der Langzeitkonten. Darüber hinaus sei eine komplette Änderung der SAZV derzeit in der Abstimmung im BMVg, die der DBwV begleite. Die aktuelle Rechtsprechung des EUGH nach einem Urteil vom 15. Juli 2021 bestätigt die Anwendbarkeit des EU-Rechts auf Militärangehörige. Wenn auch der EUGH sämtliche Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit anerkenne, die erheblich die eigene Gestaltungsmöglichkeiten einschränken, werde in der Bundeswehr Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit anerkannt. In Abhängigkeit einer Notice-to-move-Zeit stehe dies jedoch im Widerspruch zur Definition von Arbeitszeit des EUGH. Klar ist nunmehr, dass sich Rufbereitschaft im Urlaub sowie bei Dienstbefreiung ausschließen. Eine allgemeine Erreichbarkeit ohne zeitliche Vorgaben kann jedoch von Soldaten erwartet werden, schloss Simon ihren Vortrag.

Tagungsleiter Rauch erhielt ein positives Feedback von den Teilnehmern verbunden mit dem Wunsch, bei einer künftigen Veranstaltung für S1-Personal auch Angelegenheiten der Reserve, stärker das Beurteilungssystem und die Nachwuchsgewinnung in den Fokus zu nehmen.

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