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Kommandeur GebJgBrig 23 „Bayern“, Brigadegeneral Maik Keller, und Landesvorsitzender Gerhard Stärk waren Gast bei den Mitgliedern der KERH Berchtesgadener Land. Foto: KERH BGL
Bei der Mitgliederversammlung der Kameradschaft ERH Berchtesgadener Land Ende Juni 2022 interessierte die Mitglieder – neben verbandsinternen Angelegenheiten – angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage mit ausgerufener Zeitenwende die veränderten Herausforderungen für die Gebirgsjägerbrigade 23 „Bayern“. Der Kommandeur Brigadegeneral Maik Keller folgte der Einladung des KERH-Vorsitzenden Oberstleutnant a.D. Klaus Schwarzenberger, um persönlich dazu vorzutragen.
Ausgehend von einer präzisen Einschätzung der sicherheitspolitischen Lage nach Beginn des Krieges in der Ukraine und der Reaktion der NATO darauf, schilderte der Kommandeur die praktischen Auswirkungen auf die Ausbildung und die Bereitstellung von Kräften seiner Brigade. Danach seien Truppenteile der Brigade wie bisher in Auslandseinsätzen involviert, bereiten sich jedoch verstärkt auf die Landesverteidigung im gesamten NATO-Gebiet vor. Er zeigte dabei auf, in welchem Umfang sich die anstehenden Umstrukturierungen im Heer auf die Gebirgsjägerbrigade auswirken. Am Standort Bad Reichenhall selbst werden eine Reihe Bauvorhaben in der Kaserne mit neuen Konzepten umgesetzt.
Über verbandspolitische Themen informierte Landesvorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk. Dieser stellte u.a. Details der seit Juli 2022 neu verfügbaren Pflege Assistance für ERH-Mitglieder vor. Dem BundeswehrVerband sei hier in Zusammenarbeit mit der Fördergesellschaft gelungen, eine kostengünstige Versicherung für eine schnelle, unbürokratische Unterstützung und Hilfe im Falle von Unfällen und plötzlichen schweren Erkrankungen abzuschließen. So werden u.a. Hilfsdienste wie Menüservice, Fahrdienst, Haustierversorgung erstattet, die nicht durch Kranken- bzw. Unfallversicherungen abgedeckt seien. Zunächst begrenzt auf zwei Jahre, werde nach einer Auswertung über die Fortführung dieser im neuen Mitgliedsbeitrag inkludierten Versicherung erneut entschieden.
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