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Für Respekt und Wertschätzung: Benefizkonzert zugunsten der Soldaten- und Veteranen-Stiftung
4./AufklBtl 13 sammelt 4.345 Euro für den „Marsch zum Gedenken“
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die geehrten Mitglieder der KERH Fürstenfeldbruck-Dachau mit TruKa-Vorsitzendem Wolfgang Richter (l.) und Bernhard Hauber (r.). Foto: Ewald Brunner
Die Mitglieder der Kameradschaft ERH Fürstenfeldbruck-Dachau kamen zur ersten Veranstaltung in diesem Jahr im Emmeringer Bürgerhaus zusammen.
Vorsitzender Oberstabsfeldwebel a.D. Wolfgang Richter zeichnete zunächst Oberstleutnant a.D. Hans Peter Eisenbach und Oberfeldwebel d.R. Peter Krisch für 50 Jahre sowie die beiden Beisitzer Oberstabsfeldwebel a.D. Felix Hirt und Stabsfeldwebel a.D. Ewald Brunner für 40 Jahre Verbandsmitgliedschaft aus.
Was es zu beachten gilt, wenn Aufwendungen der Pflege bei der Beihilfe geltend gemacht werden, trug der Vorsitzende ERH im Landesverband vor. Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Hauber ging dabei auf die Mindestversorgung gem. §39 Abs. 2 BBhV, die häusliche sowie stationäre Pflege ein, erläuterte den Entlastungsbetrag und den neulich auch vom DBwV wieder in Erinnerung gebrachten Halbteilungsgrundsatz. Anhand von Beispielen machte Hauber das schwierige Thema nachvollziehbar.
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