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Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
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#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ein Soldat wartet auf dem Bahnsteig des Berliner Hauptbahnhofs. Gut ist, dass Soldaten tatsächlich schon bald kostenlos mit der Bahn fahren dürfen. Weniger schön ist die Neiddebatte, die deswegen aufgekommen ist. Foto: DBwV/Mika Schmidt
Einmal im Monat kommentiert der Landesverband Ost im Verbandsmagazin in der Rubrik Rauf & Runter ein Thema der zurückliegenden Monate und betrachtet dabei die positiven ebenso wie die negativen Aspekte. Dieses Mal geht es um das Thema „kostenfreies Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten“.
Das ging dann aber mal so richtig schnell. Anfang des Jahres 2019 wurden erste Forderungen laut, dass Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr „kostenfrei“ Bahn fahren dürfen. Mitte August 2019 gaben die Verteidigungsministerin, der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Vorsitzende der Deutschen Bahn AG bekannt, dass die über 180.000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ab Januar 2020 die Züge der Deutschen Bahn kostenlos nutzen können.
+ Rauf
Positiv in Fahrt – Unsere Soldatinnen und Sol¬daten sollen zukünftig kostenfrei in den Zügen der Deutschen Bahn fahren, weil sie durch ihren Dienst für die äußere Sicherheit sorgen und die Freiheit des deutschen Volkes verteidigen. Durch das Auftreten der Soldatinnen und Soldaten in den Zügen wird unsere Bundeswehr stärker in die Öffentlichkeit getragen und kann ein fester Teil der deutschen Gesellschaft werden.
- Runter
Negativ in Fahrt – Eine aufkommende Neiddebatte: Warum „die“ und nicht „wir“, ist nun genauso falsch wie aufkommende Überlegungen, jetzt alle Dienst- und Trennungsgeldreisen ausschließlich mit der Deutschen Bahn zu tätigen und die bisherigen Wahlmöglichkeiten wegfallen zu lassen. Wenn und wo nötig, müssen Änderungen vorgenommen werden. Zum Glück scheint das BMVg das ähnlich zu sehen, wie das Schreiben von Staatssekretär Peter Tauber an die Verteidigungspolitiker der Bundestagsfraktionen zeigt.
Wie die Verteidigungsministerin bei der Verkündung deutlich machte, ist diese Entscheidung als Dank und Wertschätzung der Arbeit der Soldatinnen und Soldaten anzusehen. Sie schloss in diesem Statement Änderungen oder Nachteile für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aus. Daran sollte man sich halten.
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