Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
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Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
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Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
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„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Am 20.10.2017 besuchte der DBwV-Vorsitzende Heer Oberstleutnant Thomas Behr auf Einladung des Standortältesten Oberstleutnant York Buchholtz den Standort Rotenburg/Wümme.Der Kontakt wurde vom Sprecher der Vertrauenspersonen Jägerbataillon 91 Hauptfeldwebel Atilla Kotai hergestellt.Im Casino der Lent-Kaserne trug Oberstlt Behr zu vielen relevanten Themen vor und stellte sich den Fragen der anwesenden Vertrauenspersonen.Oberstlt Behr stellte in seinem Vortrag das besondere des Soldatenberufs heraus. Die daraus resultierende Pflicht, auch im Extremfall auf Leben und Tod, Deutschland tapfer zu verteidigen hat keine andere Berufsgruppe in diesem Maße. Diese Pflichterfüllung muss allerdings vom Dienstherren auch attraktiv hinterlegt sein. Sowohl hinsichtlich einer gerechten Bezahlung als auch mit einer zielorientierten Förderung - auch nach dem Dienstzeitende.
Darunter fallen die Anpassungen von Zulagen an die Gefahrenlage und außergewöhnlichen Belastungen. Hier ist zu nennen, die Umwandlung von Erschwernis- in Stellenzulagen, die Verbindung von Zulagen an den Dienstposten, womit auch Mannschaften z.B. in den Genuss einer Außendienstzulage kommen könnten oder die Kopplung an die Verantwortlichkeiten z.B. bei Gruppen- und Zugführen. Aufgrund der immer länger werdenden Dienstzeiten wird auch die Einführung einer weiteren Erfahrungsstufe notwendig sein. Anknüpfend an die längeren Dienstzeiten ist auch eine Folgeverwendung von länger dienenden Zeitsoldaten mit der Übernahme nach Dienstzeitende in den Bundeswehrbinnenarbeitsmarkt eine weitere Zielvorgabe, um das persönliche „Know-How“ weiterhin sinnvoll nutzen zu können und diese nicht zu verlieren.Die Teilstreitkräfte schieben Unmengen an „Überstunden“ von Übungstätigkeiten vor sich her, davon das Heer allein über 60%. Um die Einsatzbereitschaft sicher zu stellen, ist hier ein Umdenken in Bezug auf die Soldatenarbeitszeitverordnung nötig. Für den Übungsbetrieb schlägt der DBwV grundsätzlich die Einführung eines Ausnahmeverwendungszuschlags vor. D.h. Zahlung eines einheitlichen steuerfreien Tagessatzes ab erstem Übungstag (mit Erhöhung bei Übungen im Ausland, an Wochenenden und Feiertagen) und zusätzlich je angefangene 5 Übungstage, einen Tag Zusatzurlaub (max. 24 im Kalenderjahr). Der Bataillonskommandeur oder vergleichbar befiehlt die Übung.Auch die ungenügende Materiallage und die nicht ausreichende und zeitgerechte Zuführung von „STAN-Material“ wurden im Plenum nicht ausgeklammert und eingehend angesprochen. Nur durch eine optimale Ausstattung kann optimal ausgebildet werden, nur durch eine optimale Ausstattung kann eine Risikominimierung im Einsatz stattfinden. Da ist die Politik gefordert.Zum Ende der Veranstaltung bedankte sich Oberstlt Buchholtz auch im Namen der Vertrauenspersonen bei Oberstlt Behr für die vielen Informationen und hofft auf eine Wiederholung des Besuchs im nächsten Jahr.
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