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Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
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Ein großer Moment, der noch wenige Jahre zuvor kaum vorstellbar gewesen wäre: Bundeskanzler Konrad Adenauer (l.) und Frankreichs Präsident Charles de Gaulle umarmen sich nach der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrags. Foto: picture-alliance/dpa/AFP
Es war das Ende der sogenannten Erbfeindschaft zwischen Deutschland und Frankreich: Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Präsident Charles de Gaulle im Pariser Élysée-Palast ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten. Mit dem Freundschaftsvertrag wurde ein Schlussstrich unter die lange Zeit blutiger Kriege zwischen den Staaten links und rechts vom Rhein gezogen.
Etwa 120 Bundestagsabgeordnete nehmen an diesem Sonntag, dem 22. Januar 2023, in Paris an den gemeinsamen Feierlichkeiten mit der französischen Nationalversammlung zum 60-jährigen Bestehen des Élysée-Vertrages teil.
Ansprachen von Scholz und Macron
Beim Festakt an der Universität Sorbonne werden Staatspräsident Emmanuel Macron und Bundeskanzler Olaf Scholz sowie die beiden Parlamentspräsidentinnen Yaël Braun-Pivet und Bärbel Bas Ansprachen halten (Beginn 11 Uhr).
Die beiden Parlamentspräsidentinnen werden am Nachmittag bei der gemeinsamen Arbeitssitzung von Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale eine Gemeinsame Erklärung anlässlich des 60. Jahrestages der Vertragsunterzeichnung abgeben. Die Sitzung im Saal des französischen Parlaments beginnt um 15 Uhr.
Bereits am Sonntagmorgen werden Braun-Pivet und Bas im Panthéon einen Kranz am Ehrengrab der einstigen Präsidentin des Europäischen Parlaments und Holocaust-Überlebenden, Simone Veil, niederlegen. Zum Programm der beiden Politikerinnen gehört am Ende des Tages auch eine gemeinsame Begegnung mit zahlreichen, von der Assemblée nationale zu den Feierlichkeiten eingeladenen Jugendlichen.
Sowohl der Festakt als auch die Sitzung der deutschen und französischen Abgeordneten werden auf dem Videokanal des Deutschen Bundestags übertragen.
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