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Mehr Geld für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst: Nach zähen Verhandlungen wurde ein Ergebnis erzielt. Foto: Wolfilser - stock.adobe.com
Berlin. Der Tarifpoker im öffentlichen Dienst hat ein Ende gefunden: Nach tagelangen Verhandlungen haben die Tarifparteien im dritten Anlauf am Sonntag eine Einigung erzielt. Zum 1. April 2021 steigen die Entgelte um 1,4 Prozent, zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Noch in diesem Jahr sollen alle Beschäftigten eine „Corona-Sonderzahlung“ in gestaffelter Höhe von 300 bis 600 Euro erhalten.
Das Tarifergebnis ist wenig überraschend – ein Abschluss in dieser Größenordnung war allgemein erwartet worden. Der Deutsche BundeswehrVerband hatte ein moderates Plus von drei Prozent gefordert. Doch Grund für allzu große Zufriedenheit gibt es nicht: Die Laufzeit des vereinbarten Tarifvertrags beträgt 28 Monate. Gewerkschaften und Verbände – auch der DBwV – hatten eine Laufzeit von einem Jahr gefordert. Hinzu kommt, dass der erste Erhöhungsschritt von 1,4 Prozent erst am 1. April kommenden Jahres greift – im bis dahin verbleibenden halben Jahr gehen die Tarifbeschäftigten mit Ausnahme der Corona-Sonderzahlung leer aus.
„Die Erhöhungsschritte der Entgelte sind Corona-bedingt akzeptabel, nicht jedoch die Laufzeit von insgesamt 28 Monaten“, sagt der Vorsitzende des Fachbereichs Zivilbeschäftigte im DBwV-Bundesvorstand, Klaus-Hermann Scharf, „gerade in dieser Krisenzeit ist die Unsicherheit der Preisentwicklung hoch.“ Doch es gibt auch positive Aspekte: Nach einem schwierigen Jahr infolge der Covid-19-Pandemie werden die Anstrengungen im Bereich Pflege und Gesundheit doch noch honoriert: So sollen Pflegekräfte ab dem 1. März 2021 eine Pflegezulage von 50 Euro erhalten, die ab dem 1. März 2022 auf 120 Euro erhöht wird. „Der besondere Fokus auf den Pflegebereich ist notwendig und nachvollziehbar“, stellt Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch fest, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand.
Rückwirkend sollen auch Beschäftigte, die im Zeitraum 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie in einer Gesundheitsbehörde eingesetzt wurden, im Mai 2021 eine einmalige Corona-Sonderprämie in Höhe von 50 Euro pro Monat erhalten.
Für den DBwV ergeben sich aus dem Tarifergebnis eine Reihe von Forderungen. Dazu Oberstleutnant i.G. Dr. Buch: „Es gilt nun, diese Regelung zeitgleich und systemgerecht auf den Besoldungsbereich des Bundes zu übertragen. Dabei gilt es insbesondere, unsere 170.000 Zeit- und Berufssoldaten sowie unsere 90.000 ehemaligen Berufssoldaten und ihre Familien in den Blick zu nehmen.“ Zudem müssten, so Dr. Buch, alle Zulagen der Bundeswehr im Erschwernis- und Stellenzulagenbereich sowie auch die Vergütung von Diensten nach §50 a BBesG (Dienste in der Ausnahme) ebenfalls in die Anpassung einbezogen und somit dynamisiert werden. Und: „Die gestaffelte Corona-Sonderzahlung von 300 bis 600 Euro muss dieses Mal natürlich auch unseren Versorgungsempfängern zugutekommen und darf nicht nur an Aktive gezahlt werden!“
Die wichtigsten Punkte des Tarifergebnisses haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Mit einem separaten Tarifvertrag ist eine einmalige Corona-Sonderzahlung wie folgt vereinbart worden:
Dieser Tarifvertrag unterliegt nicht der Erklärungsfrist und tritt am 25. Oktober 2020 in Kraft. Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgt mit der Auszahlung des Monatsentgelts im Dezember 2020.
Die Tabellenentgelte werden:
Die monatlichen Entgelte für Auszubildende und Praktikanten werden:
Die monatlichen Entgelte für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen werden
das monatliche Studienentgelt wird
Beschäftigte, die im Zeitraum 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie in einer Gesundheitsbehörde eingesetzt wurden, erhalten im Mai 2021 eine einmalige Corona-Sonderprämie.
Regelungen für Pflegekräfte in den Bundeswehrkrankenhäusern:
Die Laufzeit beginnt rückwirkend am 1. September 2020 und endet am 31. Dezember 2022. Die Erklärungsfrist der Tarifvertragsparteien endet am 26. November 2020.
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