Mehr Geld für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst: Nach zähen Verhandlungen wurde ein Ergebnis erzielt. Foto: Wolfilser - stock.adobe.com

Mehr Geld für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst: Nach zähen Verhandlungen wurde ein Ergebnis erzielt. Foto: Wolfilser - stock.adobe.com

25.10.2020
Yann Bombeke

Durchbruch bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst: Ein Ergebnis mit Licht und Schatten

Berlin. Der Tarifpoker im öffentlichen Dienst hat ein Ende gefunden: Nach tagelangen Verhandlungen haben die Tarifparteien im dritten Anlauf am Sonntag eine Einigung erzielt. Zum 1. April 2021 steigen die Entgelte um 1,4 Prozent, zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Noch in diesem Jahr sollen alle Beschäftigten eine „Corona-Sonderzahlung“ in gestaffelter Höhe von 300 bis 600 Euro erhalten.

Das Tarifergebnis ist wenig überraschend – ein Abschluss in dieser Größenordnung war allgemein erwartet worden. Der Deutsche BundeswehrVerband hatte ein moderates Plus von drei Prozent gefordert. Doch Grund für allzu große Zufriedenheit gibt es nicht: Die Laufzeit des vereinbarten Tarifvertrags beträgt 28 Monate. Gewerkschaften und Verbände – auch der DBwV – hatten eine Laufzeit von einem Jahr gefordert. Hinzu kommt, dass der erste Erhöhungsschritt von 1,4 Prozent erst am 1. April kommenden Jahres greift – im bis dahin verbleibenden halben Jahr gehen die Tarifbeschäftigten mit Ausnahme der Corona-Sonderzahlung leer aus.

„Die Erhöhungsschritte der Entgelte sind Corona-bedingt akzeptabel, nicht jedoch die Laufzeit von insgesamt 28 Monaten“, sagt der Vorsitzende des Fachbereichs Zivilbeschäftigte im DBwV-Bundesvorstand, Klaus-Hermann Scharf, „gerade in dieser Krisenzeit ist die Unsicherheit der Preisentwicklung hoch.“ Doch es gibt auch positive Aspekte: Nach einem schwierigen Jahr infolge der Covid-19-Pandemie werden die Anstrengungen im Bereich Pflege und Gesundheit doch noch honoriert: So sollen Pflegekräfte ab dem 1. März 2021 eine Pflegezulage von 50 Euro erhalten, die ab dem 1. März 2022 auf 120 Euro erhöht wird. „Der besondere Fokus auf den Pflegebereich ist notwendig und nachvollziehbar“, stellt Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch fest, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand.

Rückwirkend sollen auch Beschäftigte, die im Zeitraum 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie in einer Gesundheitsbehörde eingesetzt wurden, im Mai 2021 eine einmalige Corona-Sonderprämie in Höhe von 50 Euro pro Monat erhalten.

Für den DBwV ergeben sich aus dem Tarifergebnis eine Reihe von Forderungen. Dazu Oberstleutnant i.G. Dr. Buch: „Es gilt nun, diese Regelung zeitgleich und systemgerecht auf den Besoldungsbereich des Bundes zu übertragen. Dabei gilt es insbesondere, unsere 170.000 Zeit- und Berufssoldaten sowie unsere 90.000 ehemaligen Berufssoldaten und ihre Familien in den Blick zu nehmen.“ Zudem müssten, so Dr. Buch, alle Zulagen der Bundeswehr im Erschwernis- und Stellenzulagenbereich sowie auch die Vergütung von Diensten nach §50 a BBesG (Dienste in der Ausnahme) ebenfalls in die Anpassung einbezogen und somit dynamisiert werden. Und: „Die gestaffelte Corona-Sonderzahlung von 300 bis 600 Euro muss dieses Mal natürlich auch unseren Versorgungsempfängern zugutekommen und darf nicht nur an Aktive gezahlt werden!“

Die wichtigsten Punkte des Tarifergebnisses haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Mit einem separaten Tarifvertrag ist eine einmalige Corona-Sonderzahlung wie folgt vereinbart worden:

  •  für die Entgeltgruppen 1 bis 8:            600 Euro
  •  für die Entgeltgruppen 9a bis 12:        400 Euro
  •  für die Entgeltgruppen 13 bis 15:        300 Euro
  •  Auszubildende, Praktikanten, Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen: 200 Euro

Dieser Tarifvertrag unterliegt nicht der Erklärungsfrist und tritt am 25. Oktober 2020 in Kraft. Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung erfolgt mit der Auszahlung des Monatsentgelts im Dezember 2020.

Die Tabellenentgelte werden:

  •  ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro, und
  •  ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.

Die monatlichen Entgelte für Auszubildende und Praktikanten werden:

  •  ab dem 1. April 2021 um 25 Euro und
  •  ab dem 1. April 2022 um weitere 25 Euro erhöht.

Die monatlichen Entgelte für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen werden

  •  ab dem 1. April 2021 um 25 Euro und
  •  ab dem 1. April 2022 um weitere 25 Euro erhöht,

das monatliche Studienentgelt wird

  •  ab dem 1. April 2021 um 50 Euro und
  •  ab dem 1. April 2022 um weitere 25 Euro erhöht.

 

Beschäftigte, die im Zeitraum 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie in einer Gesundheitsbehörde eingesetzt wurden, erhalten im Mai 2021 eine einmalige Corona-Sonderprämie.

  • Gleiches für den Zeitraum 1. März 2021 bis 28. Februar 2022 eine (weitere) einmalige Corona-Sonderprämie im Mai 2022.
  • Die Höhe der Prämie beträgt 50 Euro für jeden vollen Monat des überwiegenden Einsatzes in einer Gesundheitsbehörde.
  • Die Regelungen zur Altersteilzeit und zum FALTER-Arbeitszeitmodell werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Regelungen für Pflegekräfte in den Bundeswehrkrankenhäusern:

  • Einführung einer Pflegezulage in Höhe von 50 Euro ab dem 1. März 2021, die ab dem 1. März 2022 auf 120 Euro erhöht wird und ab dem 1. Januar 2023 an den allgemeinen Entgelterhöhungen teilnimmt (Dynamisierung).
  • Erhöhung der Zulage für ständig Wechselschichtdienstleistende auf 155 Euro ab dem 1. März 2021
  • Erhöhung der Zulage für nicht ständig Wechselschichtdienstleistende auf 0,93 Euro pro Stunde ab dem 1. März 2021
  • Erhöhung des Samstagzuschlags auf 20 v.H.

Die Laufzeit beginnt rückwirkend am 1. September 2020 und endet am 31. Dezember 2022. Die Erklärungsfrist der Tarifvertragsparteien endet am 26. November 2020.

 

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