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Kameradschaft und Selbstverständnis
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das monatliche Kindergeld wurde in diesem Jahr auf 250 Euro pro Kind erhöht. Symbolfoto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / K. Schmitt
Die Nachricht wird sicher für viele erleichternd sein: „Es wird selbstverständlich nicht zu einer Aussetzung der Kindergeldzahlungen für die Monate März, April und Mai 2023 aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens in der zuständigen Familienkasse Zentraler Kindergeldservice kommen“, teilte jetzt der Direktor der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), Karsten Bunk, auf Nachfrage des Deutschen BundeswehrVerbandes mit. Die Übernahme der Kindergeldfälle von der Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt (BVA) durch die Familienkasse BA erfolge nahezu vollständig automatisiert. Eine Zahlungsfreigabe erfolge innerhalb des Monats März und damit auf jeden Fall im Laufe des jeweiligen Übernahme- und Anspruchsmonats.
„Gut, dass wir als Deutscher BundeswehrVerband nachgehakt und so für Klarheit gesorgt haben“, sagte Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch. Der Vorsitzende Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht hat aber nicht nur die klare Aussage seitens der Familienkasse erreicht, er hat auch einen ganz praktischen Hinweis: Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt nicht mehr wie bislang mit der Gehalts- beziehungsweise Soldauszahlung, sondern richtet sich nach der letzten Ziffer der jeweils neu zu vergebenden Kindergeldnummer. „An der letzten Ziffer dieser Nummer, die den Kindergeldempfängern von der Familienkasse per neuem Kindergeldbescheid mitgeteilt wird, lässt sich ableiten, wann man jeweils sein Kindergeld erhält“, sagte Buch und verweist auf eine detaillierte Tabelle im Internet, der jeder anhand seiner Kindergeldendziffer seinen konkreten Auszahlungstermin entnehmen kann. Die Personenkennziffer des Besoldungsempfängers (PK) hat damit nichts zu tun!
Hintergrund: Zum 1. März 2023 hat sich die Zuständigkeit bei der Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds für Kindergeldempfänger geändert und ist vom BVA auf die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit übergegangen. Daraufhin meldeten sich nun vermehrt Mitglieder, die nach Rücksprache mit dem BVA berichteten, dass es bei der Auszahlung des Kindergelds aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens und der Übernahmelast der Kindergeldberechtigten zu Auszahlungsverzögerungen kommen könne.
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