Wenn Soldaten psychisch oder physisch geschädigt aus dem Auslandseinsatz zurückkommen, müssen sie sich auf die Versorgung durch den Dienstherrn verlassen können. Foto: DBwV/gr. Darrelmann

Wenn Soldaten psychisch oder physisch geschädigt aus dem Auslandseinsatz zurückkommen, müssen sie sich auf die Versorgung durch den Dienstherrn verlassen können. Foto: DBwV/gr. Darrelmann

26.04.2021
Katja Gersemann

Lücken in Versorgung und Fürsorge

Der Deutsche BundeswehrVerband arbeitet beständig daran, dass an einsatzbedingten Erkrankungen leidende Soldaten besser versorgt werden.

Der DBwV ist seit vielen Jahren ein Treiber, wenn es darum geht, die Situation von Soldatinnen und Soldaten mit Wehrdienstbeschädigungen zu verbessern. Insbesondere im Hinblick auf einsatzbedingte psychische Erkrankungen zeigt der Verband der Bundeswehr immer wieder Lücken in Versorgung und Fürsorge auf. Zuletzt wurden im aktuellen Entwurf des Soldatenentschädigungsgesetzes Forderungen des DBwV aufgegriffen, allen voran die Aufnahme eines eigenen Anspruchs von Bezugspersonen auf Psychotherapie. Damit wird denjenigen Angehörigen eine Therapie gesichert, die unter der psychischen Erkrankung der Soldatin oder des Soldaten leiden, deren gesetzliche Krankenkasse aber die Kostenübernahme ablehnt. Dies entspricht einer Forderung aus dem Positionspapier „Mission Seele“, mit dem der DBwV im vergangenen Jahr Missstände benannt hatte.
 
„Es hat in den vergangenen Jahren zweifellos viele Fortschritte gegeben“, sagt Hauptmann Andreas Steinmetz, Stellvertreter des DBwV-Bundesvorsitzenden. „Im Austausch mit unseren Mitgliedern stoßen wir allerdings immer wieder auf nach wie vor bestehende Defizite im Hinblick auf Versorgung und Fürsorge.“ Etwa im Rahmen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes: Bislang beschränkt sich der dort festgelegte Weiterverwendungsanspruch Betroffener auf die Bundeswehr. Ziel muss es aber sein, den Anspruch auf berufliche Weiterverwendung auf den gesamten öffentlichen Dienst auszuweiten. „Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden vom Parlament getragen“, sagt Steinmetz. „Deswegen ist auch die Wiedereingliederung von einsatzgeschädigten Soldatinnen und Soldaten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Die Zahl der einsatzgeschädigten Soldatinnen und Soldaten wachse kontinuierlich. Um ihnen die Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern, müsse der gesamte öffentliche Dienst in die Pflicht genommen werden.
 
Ein immer stärker diskutiertes Thema unter Einsatzversehrten ist die Tiertherapie.  In „Mission Seele“ fordert der DBwV im Rahmen der Aktion „Gemeinsam. Nicht einsam“, dass Therapien mit Therapiebegleithunden und Pferden in der Fläche angeboten und die Kosten von der Bundeswehr übernommen werden müssen. Die laufenden Pilotprojekte an den Bundeswehrkrankenhäusern Berlin und Koblenz bewähren sich Experten zufolge.

Grundsätzlich haben Betroffene in diesem Bereich noch viel Informationsbedarf. Immer wieder werden etwa Therapiebegleithunde und Assistenzhunde verwechselt. Der wichtigste Unterschied: Therapiebegleithunde werden von Therapeuten im Rahmen der Therapie eingesetzt, während Assistenzhunde den Betroffenen im Alltag helfen. Die Kosten für Assistenzhunde werden im Falle einer PTBS-Erkrankung regelmäßig nicht von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung übernommen. Neben Studien, die den Nutzen von Assistenzhunden bei PTBS-Erkrankungen dokumentieren, fehlte es bislang an einer Definition sowie an Vorgaben zur Ausbildung der Tiere. Auf dem Markt tummeln sich deshalb zahlreiche unseriöse Anbieter, die horrende Summen für die Ausbildung von Assistenzhunden berechnen. 

Aktuell liegt im Bundestag der Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes vor, mit dem nun erstmals Festlegungen getroffen werden sollen. „Ein wichtiger erster Schritt, um Übersichtlichkeit auf dem Markt zu schaffen“, sagt der Vorsitzende der Soldaten und Veteranen Stiftung, Hauptmann a.D. Uwe Köpsel.  Auch mit dem neuen Gesetzentwurf blieben allerdings noch viele Fragen offen.

Erfolge des DBwV für die Versorgung einsatzgeschädigter Soldaten:

Einsatz-Weiterverwendungsgesetz: Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für Soldaten, die einen Einsatzunfall erlitten haben.
Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz: Wesentliche Aufstockung der finanziellen Leistungen der Einsatzversorgung.
Einsatzunfallverordnung vom 24. September 2012: Beweislastumkehr bei psychisch einsatzbedingten Verwundungen.
Einheitlicher Stichtag für die Einsatzversorgung: Rückdatierung der Leistungen der Einsatzversorgung für alle Fälle auf den 1. November 1991.

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