Ministerium: Bundeswehr-Sondervermögen nicht gesperrt
Die Haushaltssperre des Finanzministeriums betrifft nicht das Sondervermögen der Bundeswehr – das hat das Verteidigungsministerium am Donnerstag klargestellt. Die vorsorglich erfolgte Ausweitung der Haushaltssperre auf Verpflichtungsermächtigungen aus dem Sondervermögen Bundeswehr sei durch ergänzenden Erlass aufgehoben worden, heißt es in einer Mitteilung des BMVg, die unserer Redaktion vorliegt. Damit sei gewährleistet, dass auch die Finanzierung solcher Projekte sichergestellt ist, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen Bundeswehr abgedeckt sein wird, so das BMVg weiter.
Zuvor waren Überschriften in der Medienlandschaft zu sehen, die hier und da Schnappatmung ausgelöst haben dürften: „Finanzministerium verhängt Haushaltssperre bei Sondervermögen Bundeswehr“, titelte die „Augsburger Allgemeine“, das Nachrichtenportal „Focus Online“ bezog sich darauf und kreierte die Überschrift „Finanzministerium streicht jetzt auch das Sondervermögen der Bundeswehr“.
Sperre bezog sich nur auf Verpflichtungsermächtigungen
Zwar hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Sperre verhängt, diese habe sich laut BMVg jedoch auf die „im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen“ beschränkt. Von einer Sperrung des gesamten Sondervermögens oder gar einer Streichung konnte also nie die Rede sein. Vergleichen kann man Verpflichtungsermächtigungen mit „ungedeckten Schecks“, die ausgestellt werden, um Haushaltsmittel für spätere Beschaffungen, etwa bei Vorhaben, die sich über mehrere Jahre strecken, binden zu können.
Update: In gemeinsamer abschließender Abstimmung mit dem @BMF_Bund konnten wir klarstellen, dass das Sondervermögen von den Vorgaben der #Haushaltssperre ausgenommen ist & die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens keiner Sperre unterliegen. https://t.co/glI5NHD4eY
— Verteidigungsministerium (@BMVg_Bundeswehr) November 23, 2023
So sollen laut BMVg aus dem Sondervermögen heraus auch Beschaffungen vorgesehen werden, deren Finanzierung nicht ausschließlich aus dem Sondervermögen abgedeckt sein werden. Die Finanzierung des restlichen Betrages der jeweiligen Beschaffungssumme soll dann ab 2028 durch den Einzelplan 14, also dem regulären Verteidigungshaushalt, abgedeckt werden. Das Verteidigungsministerium hatte nach eigenen als Angaben als „Vorsichtsmaßnahme“ die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen für solche Projekte „bis auf weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt“.
Bereits verabschiedete Gesetze sind sicher
Ebenfalls wichtig und für die Menschen der Bundeswehr besonders relevant: „Die gesetzlich gebundenen Haushaltsmittel, sowie diejenigen, die über verabschiedete Gesetze gebunden sind, waren und sind nicht von der Haushaltssperre betroffen“, stellte Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand, klar. Hier sei als Beispiel das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2023/2024 genannt, das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedet wurde. „Die Anpassung der Versorgungs- und Besoldungsbezüge ist also sicher“, so Detlef Buch abschließend.
Haushaltslage bleibt unklar
Dennoch bleiben viele Fragezeichen, wie es nun mit diesem Haushalt der Ampel-Regierung weitergeht, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Nachtragshaushalt für 2021 für verfassungswidrig erklärt hatte. Somit war ein Loch von 60 Milliarden Euro entstanden, Geld, das die Regierung für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen hatte. Die Ampel-Koalition will wegen des Karlsruher Haushaltsurteils für dieses Jahr die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse nutzen. Er werde dem Kabinett in der kommenden Woche in Absprache mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) einen Nachtragshaushalt vorlegen, kündigte Finanzminister Christian Lindner (FDP) am Donnerstag in Berlin an. Eine Ministeriumssprecherin fügte hinzu, die Bundesregierung werde dem Bundestag vorschlagen, eine außergewöhnliche Notlage zu erklären. Auf diesem Weg sollen Kredite nachträglich rechtlich abgesichert werden, die in diesem Jahr bereits genutzt wurden.