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General Eberhard Zorn erinnert in einem Tagesbefehl an die Duldungspflicht für die Corona-Impfung. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke
Insgesamt 94 Prozent aller Soldatinnen und Soldaten seien durch Impfung oder Genesung gegen das Corona-Virus immunisiert, meldete Anfang Januar das BMVg und lobte eine „gute Impfquote“. In einem aktuellen Tagesbefehl fordert der Generalinspekteur nun all diejenigen Soldatinnen und Soldaten, die noch nicht geimpft sind, auf, dies umgehend nachzuholen.
„Die Duldungspflicht ist aus gutem Grund fest im Soldatengesetz verankert“, schreibt General Eberhard Zorn in seinem Tagesbefehl vom 31. Januar. Das Basisimpfschema, das im November mit der Corona-Impfung ergänzt wurde, habe sich im Grundbetrieb und in angepasster Form auch im Auslandseinsatz „vorbehaltlos bewährt“, so General Zorn weiter. Dadurch werde ein wesentlicher Beitrag zu Gesunderhaltung und zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte geleistet.
Der Generalinspekteur betont, dass alle bislang nicht gegen das Corona-Virus geimpften Soldatinnen und Soldaten auf entsprechende Anordnung verpflichtet seien, „sich unverzüglich impfen zu lassen, soweit keine durch die zuständige Sanitätseinrichtung festgestellten medizinischen Gründe im Einzelfall dagegensprechen“. Die Disziplinarvorgesetzten fordert General Zorn auf, die lückenlose Umsetzung des Basisimpfschemas in ihrem unterstellten Bereich sicherzustellen. In seinen Appell schloss der GI die Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr ausdrücklich mit ein.
Gleichzeitig dankte General Zorn den Angehörigen der Bundeswehr, die sich schon vor der Duldungspflicht haben impfen lassen und dadurch „mit gutem Beispiel“ vorangegangen seien. Die im bundesweiten Vergleich überdurchschnittliche Impfquote spreche für eine „hohe Akzeptanz der Impfung innerhalb der Bundeswehr“. Mit Blick auf Impfverweigerer innerhalb der Bundeswehr hatte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht im Januar von einer „winzigen Minderheit“ gesprochen, die „in keiner Weise für die Bundeswehr als Ganzes“ stehe. Sie kündigte an, dass jenen Menschen, „die sich bewusst außerhalb der Kameradschaft stellen“, mit Entschlossenheit entgegengetreten werde.
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