Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
München - Die Deutsche Bahn hat die Lastwagenhersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault auf 385 Millionen Euro Schadenersatz verklagt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. Der Prozess beginnt am Donnerstag (28. Mai 2020, 10.00 Uhr) vor dem Landgericht München.
Für die Klage hat die Bahn eine Tochterfirma gegründet, die als Inkassodienstleisterin registriert ist und sich Schadensersatzansprüche nicht nur von Bahn-Tochtergesellschaften, sondern auch von der Bundeswehr und rund 200 Spediteuren, Transport- und Handelsunternehmen abtreten ließ. Sie hatten von 1997 an rund 38 500 Lastwagen zu angeblich überhöhten Preisen gekauft. Die Lkw-Hersteller bestreiten das.
Die EU-Kommission hatte den Lastwagenbauern fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, aber die Frage offen gelassen, ob den Käufern tatsächlich ein Schaden entstand. Beim Landgericht München sind inzwischen mehr als 100 Verfahren dazu anhängig.
Die mit Abstand größte Schadenersatz-Klage gegen die Kartellanten hatte das Gericht im Februar abgewiesen. Rund 3000 Speditionen und Transportunternehmen hatten ihre Forderungen an die Inkassofirma Financialright abgetreten, die dann als alleiniger Kläger aufgetreten war. Diese Form des Masseninkassos ist nach dem Urteil der Münchner Kammer jedoch gesetzeswidrig. Die Abtretung der Ansprüche sei nichtig. Financialright hatte sofort Berufung angekündigt.
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