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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
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Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Verwundete Soldaten werden in das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz zur weiteren Behandlung gebracht. Foto: Bundeswehr/Bicker
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
in diesem Monat beendet die Bundeswehr ihren Einsatz in Afghanistan. Der DBwV hat umfangreich in letzter Zeit an den zwanzig Jahre währenden Einsatz erinnert und gewürdigt – zuletzt in der Juni-Ausgabe unseres Magazins. Hierbei stehen, wie in der öffentlichen Wahrnehmung auch, hauptsächlich unsere militärischen Kameradinnen und Kameraden im Fokus. Dabei sollte man den mittelbaren und unmittelbaren Beitrag unserer zivilen Kolleginnen und Kollegen zu diesem Einsatz nicht unterschätzen.
Ohne seine Unterstützung zumeist in der Heimatbasis wäre nicht viel im Einsatz gelaufen – das galt nicht nur in Afghanistan, sondern das gilt auch weiterhin in allen anderen aktuellen Einsätzen. Man denke an den Sprachmittlerdienst, die Logistik und dem Geoinformationsdienst, um einige Bereiche zu nennen. Nicht zu vergessen der Sanitätsdienst, in dem auch zivile Kolleginnen und Kollegen, obwohl nicht im Auslandseinsatz tätig, unmittelbar mit dessen gravierendsten Folgen, Tod und Verwundung, konfrontiert werden. Ebenso belastend können die Aufgaben des Zivilpersonals in der Familienbetreuung sein, wenn Angehörige von im Einsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten zu betreuen und bei manchen Schicksalsschlägen zu begleiten sind.
Letzteres gilt auch für die im Sozialdienst der Bundeswehr tätigen Kolleginnen und Kollegen – und damit wird einer von vielen Bereichen der Bundeswehrverwaltung angesprochen, die ebenso mittelbar aber auch unmittelbar vom Afghanistaneinsatz betroffen waren. Natürlich denkt man bezüglich der Bundeswehrverwaltung sofort an Rüstung und Beschaffung. Gerade hier hat man aus schmerzlichen Erfahrungen des Einsatzes in Afghanistan lernen und Nachbesserungen in Ausrüstung und materieller Ausstattung zum Schutz der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten durchführen müssen.
Nicht wenige Zivilbeschäftigte sind im Reservistenstatus in den Einsatz nach Afghanistan gegangen und haben dort klassische Aufgaben der Bundeswehrverwaltung vor Ort übernommen. Wer meint, dass sie im Feldlager trocken, warm und vor allem sicher sitzen, der täuscht sich. Unabhängig davon, dass sie Angriffen ausgesetzt sein können, auch zivile Angehörige der Verwaltung in Uniform verlassen das Lager im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung – mit erheblicher persönlicher Gefährdung. Dies mussten wir in sehr trauriger Weise am 19. Mai 2007 erleben, als drei Kollegen auf dem Markt in Kunduz Kühlschränke für das Feldlager kaufen wollten und durch einen Selbstmordattentäter in den Tod gerissen wurden.
Wenn auch meistens im Hintergrund agierend, der Beitrag des Zivilpersonals zum Afghanistaneinsatz verdient Anerkennung und Dank.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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