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Tagung der militärischen Gleichstellungsbeauftragten der Bundeswehr in Berlin im Jahr 2014. Foto: Bundeswehr/Vennemann
Jetzt gibt es militärische Gleichstellungsbeauftragte auch an den fünf Bundeswehr(zentral)krankenhäusern – ein großer Schritt zur Verbesserung des gleichstellungsrechtlichen Beratungsangebots
„24 Stunden täglich an sieben Tagen die Woche, vielfältig gemischte Teams, häufig physisch und/oder psychisch belastenden Tätigkeiten, manchmal auch unter schwierigen Rahmenbedingungen“ – an den fünf Bundeswehr(zentral)krankenhäusern werden zum Wohle der Patientinnen und Patienten im Schichtdienst Höchstleistungen gefordert und durch unsere Kameradinnen und Kameraden und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbracht.
Doch wer so viel leistet, ist auf die Unterstützung der Familie und auf förderliche Rahmenbedingungen angewiesen. Aber wie kann man die Vereinbarkeit von Familie und Dienst/Beruf verbessern? Und welche Instrumente und Maßnahmen gibt es, um diese Vereinbarkeit überhaupt erst zu ermöglichen? Was bedeutet es dann für die eigene Karriere, wenn Maßnahmen wie Elternzeit, Teilzeit oder Telearbeit genutzt werden? Ist das das Ende der soldatischen Karriere? Gibt es Auswirkungen auf Beurteilungen, Förderperspektiven, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen? Und wie geht man mit den durch familienbedingte Abwesenheitszeiten entstehenden Vakanzen um?
Fragen, die gerade zu Zeiten der Trendwende Personal immer größere Bedeutung erhalten. Denn motivierte und zuverlässige Fachkräfte gerade für die hochqualifizierten und -spezialisierten Mangelverwendungsreihen an den Bundeswehrkrankenhäusern zu gewinnen und zu erhalten, ist wichtiger denn je. Der Konkurrenzkampf mit dem zivilen Arbeitsmarkt um die besten Köpfe wird gerade im medizinischen Bereich spürbar härter. Chancengerechtigkeit, diskriminierungsfreie Dienstbedingungen und die Förderung der vorhandenen vielfältigen Potentiale und Ressourcen sind deshalb wichtig, um konkurrenzfähig zu sein und zu bleiben. Längst reichen finanzielle Anreize allein nicht mehr aus. Die häufig zitierte Work-Life-Balance, aber auch neue Themen wie der Umgang mit dem demografischen Wandel, der immer längere Dienst- und Lebensarbeitszeiten nach sich zieht, sind gerade hier ein wesentlicher Faktor. Zu all diesen Themen berät die militärische Gleichstellungsbeauftragte die Dienststellenleitung sowie Soldatinnen und Soldaten. Und das eigenverantwortlich, vertraulich und sowohl zum Wohle der Dienststelle als auch der Ratsuchenden im Rahmen des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes.
Bisher wurde diese anspruchsvolle Aufgabe für zwölf Dienststellen (darunter auch die fünf Bundeswehr(zentral)krankenhäuser), das heißt, für rund 6.500 Soldatinnen und Soldaten, durch die militärische Gleichstellungsbeauftragte des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr von Koblenz aus wahrgenommen. Für die weiteren Anteile des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr sind bei den Fähigkeitskommandos und der Sanitätsakademie der Bundeswehr eigene Gleichstellungsbeauftragte zuständig und gewählt.
Schon aufgrund der deutschlandweiten Verteilung der Dienststellen ist auch bei bester und flexibelster Dienstreiseplanung diese Aufgabe nicht zu stemmen. Dies gilt umso mehr angesichts der veränderten Rahmenbedingungen und der notwendigen Weiterentwicklung des Amtes der militärischen Gleichstellungsbeauftragten. „Aber in erster Linie war das nicht mehr ausreichend wegen des zunehmenden berechtigten Beratungsbedarfs der Soldatinnen und Soldaten“, sagt Hauptmann Petra Böhm, kürzlich gewählte militärische Gleichstellungsbeauftragte des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr und stellvertretende Vorsitzende Sanitätsdienst im Bundesvorstand des DBwV.
Erfahrungsgemäß sei ein niederschwelliges und persönliches Beratungsangebot sowie die Begleitung und Moderation vor Ort das, was die Soldatinnen und Soldaten am dringendsten benötigten, fügte Böhm hinzu. Sicher finde man mittlerweile fast alle Informationen irgendwo im Netz, aber bei den meist sehr persönlichen Fragen und Beratungsthemen sei das direkte Gespräch und häufig auch eine Begleitung über längere Zeiträume hinweg vor Ort in den Dienststellen, notwendig. Auch die Suche nach Ansprechpartnern und eine regionale Vernetzung seien im leider häufig mit viel Bürokratie verbundenen System Bundeswehr schwierig, denn die Zuständigkeiten seien nicht immer sofort erkennbar. Deshalb funktioniere das dort am besten, wo der Bedarf bestehe.
Böhm freute sich, dass der Vorstand Sanitätsdienst mit der nun per Erlass durch das Verteidigungsministerium eröffneten Möglichkeit zur Wahl von militärischen Gleichstellungsbeauftragten an den Bundeswehr(zentral)krankenhäusern eine weitere Forderung aus dem Lastenheft der jüngsten Hauptversammlung umsetzen konnte. Ihr Appell: „Liebe Soldatinnen der Bundeswehr(zentral)krankenhäuser, bitte nutzen Sie die Chance, sich aktiv in die Wahl einzubringen. Trauen Sie sich, mitzugestalten – als Kandidatin oder durch aktive Ausübung Ihres Wahlrechts.
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