Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Potential zum Supergau? Der Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab dem 1. Juli alarmiert den Deutschen BundeswehrVerband. Foto/Montage: picture alliance/photothek.de/Juliane Sonntag, picture alliance/dpa/Bernd Wüstneck, picture alliance/Sven Simon/Frank Hoermann/DBwV
Neue Beförderungs-Systematik bis Anfang 2027
Im Ringen um die Mindestdienstzeiten zur Beförderung in der Feldwebel-Laufbahn ist eine Entscheidung gefallen. Auf den Social-Media-Kanälen der Bundeswehr kündigte Generalinspekteur Carsten Breuer an, bis Anfang 2027 eine neue Beförderungs-Systematik erarbeiten zu lassen. Bis zur Entscheidung darüber gilt vom 1. Juli an ein Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute. In Kürze soll ein entsprechender Tagesbefehl mit den Unterschriften des GI und der Staatssekretäre Hilmer und Dr. Stöß an die Truppe ergehen.Die Erarbeitung der neuen Systematik gehört zu den Aufgaben einer Projektgruppe unter Leitung der Stellvertreterin des Generalinspekteurs, Generaloberstabsarzt Dr. Nicole Schilling, und des zuständigen Hauptabteilungsleiters Aufwuchs, Ministerialdirektor Dr. Alexander Götz.
Der Beförderungsstopp ist eine Maßnahme, die den DBwV alarmiert: Er hat das Potential zum Supergau!
Nahezu alle Feldwebel haben ihren Dienst in der Bundeswehr begonnen bzw. die Urkunde zur Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten angenommen in der Überzeugung, dass sie das allgemeine Laufbahnziel mit der Beförderung zum Stabsfeldwebel in der Regel 16 Jahre nach der Ernennung zum Feldwebel erreichen werden. Vorgesetzte aller Ebenen haben dies in den letzten Jahren immer wieder bestätigt – freilich: so lange keine „Planstellenbegrenzung“ durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt oder der oder die Betroffene – im Einzelfall – dabei erwischt werden sollte, silberne Löffel geklaut zu haben. Diese Perspektive war und ist von enormer Bedeutung, denn insbesondere bei fachlich hoch anspruchsvollen Tätigkeiten war eine Laufbahn im „mittleren Dienst“ bereits in den letzten Jahren nicht mehr in Gänze konkurrenzfähig.
Vor dem Hintergrund gestiegener Belastungen hatte das BMVg außerdem schon vor vielen Jahren zurecht die Vereinbarkeit von Familie und Dienst dahingehend gefördert, dass auch über die sogenannte „große Bündelung“ von Dienstposten eine Perspektive für einen regionalisieren Verwendungsaufbau insbesondere für diejenigen ermöglicht wurde, die nicht in die Spitzendienstgrade der jeweiligen Laufbahn vorstoßen, sondern motiviert ihren Dienst am Standort leisten – selbstverständlich parallel zu lehrgangs- oder einsatzgebundenen Abwesenheiten. Damit konnte das soziale Umfeld des Soldaten oder der Soldatin mit Blick auf die besonderen Belastungen (fehlende Planbarkeit etc.) des Berufs vor Ort gestärkt werden.Nun steht das alles in Frage, denn der „Beförderungsstopp“ für alle Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute betrifft auch diejenigen, die während dieser Sperrung 16 Jahre seit der Ernennung zum Feldwebel erreichen und also planmäßig zur Beförderung zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann angestanden hätten. „Bis auf Weiteres“ heißt dabei: bis zur Schaffung und Freigabe einer neuen Personalstruktur und der entsprechenden Regelungsgrundlagen für die Beförderung, in Teilen ab Anfang 2027, andernorts mutmaßlich später. „Keine Frage, wenn bei der begleitenden Kommunikation nicht gelingt, Glaubwürdigkeit und Zuversicht im Hinblick auf den Zielzustand und den Weg dorthin zu erzeugen, dann besteht das Risiko, das Feldwebelkorps nachhaltig zu beschädigen“, so der Bundesvorsitzende, Oberst André Wüstner.
Ein Unfall in Zeitlupe – das selbstgemachte Problem!
Schon vor rund 20 Jahren wurden Mindestdienstzeiten in den Laufbahnen der Beamten höchstrichterlich abgeräumt, und das erhebliche Risiko entsprechender Entscheidungen auch für die soldatischen Laufbahnen war dem BMVg seither bekannt. Tatsächlich gibt es dort seit rund 15 Jahren sogar eine Arbeitsgruppe zur Lösung des Problems, das spätestens seit dem Jahr 2018 drängender wurde: In den einschlägigen Verfahren haben die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte seither nahezu einhellig entschieden wie erwartet: Mindestdienstzeiten in Gestalt reiner Wartezeiten sind nicht mit der Verfassung vereinbar, auch nicht bei Soldaten. Im BMVg wurde dies zur Kenntnis genommen, aber die Notwendigkeit einer Reaktion von Leitung zu Leitung, von Legislaturperiode zu Legislaturperiode geschoben. Ende Juli 2025 hat nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ebenso entschieden – in einer Deutlichkeit, die keinen begründeten Zweifel mehr zulässt: Die hergebrachten Mindestdienstzeiten sind auch bei Soldatinnen und Soldaten nicht mehr zu halten. Mit Blick auf die Vorgeschichte ist die sich daraus ergebende Situation eine Art „Unfall in Zeitlupe“: Alle wussten, was passieren wird, doch niemand wollte eingreifen – oder sich auch nur vorbereiten für den Moment des Einschlags. Wie groß der nun entstehende Schaden tatsächlich ist, wird davon abhängen, was das BMVg in den nächsten Wochen und Monaten dazu entscheidet.
Seit dem letzten Herbst waren die Mandatsträger des Bundesvorstands mit Verantwortungsträgern bis auf Ministerebene im Gespräch. Dem Minister ist klar: Das Thema hat das Potential für einen Supergau. Da er die enorme Bedeutung des Feldwebelkorps für die Bundeswehr und insbesondere den personellen Aufwuchs kennt, erwartet er von seinem Haus kurzfristig Maßnahmen zur schnellen Abhilfe, aber auch Vorschläge für mittelfristige Anpassungen im Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht als Grundlage für eine neue Personalstruktur. Das könnte dann sogar eine Chance zur Beseitigung einer Vielzahl von Fehlentwicklungen und den sich daraus ergebenden Unwuchten in der Bundeswehr sein, denn dass die aktuelle Personalstruktur und die Besoldungssystematik nicht mehr den besonderen Bedarfen von Streitkräften Rechnung tragen, ist nicht nur dem DBwV seit langem bewusst.
Was nun?
Diesseits der langen Linien einer im BMVg einzurichtenden Projektgruppe muss jedoch der akuten Problemlage Rechnung getragen werden. Der DBwV erwartet, dass Perspektiven erhalten bleiben und Zusagen – beispielweise für den regionalisierten Verwendungsaufbau – auch weiterhin eingehalten werden. Keinesfalls darf es zu einem sozialen Rückschritt kommen – im Gegenteil: Wer das Rückgrat der Armee stärken statt schwächen will, der muss nicht nur alles daransetzen, Verlierer zu vermeiden, sondern die Laufbahn der Feldwebel darüber hinaus besoldungs- und versorgungsrechtlich besserstellen.
Wir werden den Generalinspekteur sowie das Bundesministerium der Verteidigung beim Wort nehmen und uns mit unseren Vorschlägen einbringen, gestützt von den Beschlüssen der 22. Hauptversammlung. Gut ist dabei auch, dass bereits unser Wehrbeauftragte, Henning Otte, seine Unterstützung im Sinne seiner Aufgabe zugesagt hat. Bei Enttäuschungen und erst recht bei Ungerechtigkeiten ist er als „Anwalt der Soldaten“ ein wichtiger Ansprechpartner – und kann jederzeit um Hilfe ersucht werden.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: