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Über die Pläne zum vereinfachten Vergabeverfahren tauschten sich noch vor wenigen Monaten Oberstleutnant André Wüstner (r.) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier aus. Foto: BMWi
Bei der Beschaffung von Waffensystemen und Ausrüstung schreibt das Vergaberecht bisher umfangreiche Verfahren bis hin zu europaweiten Ausschreibungen vor. Für sogenannte Schlüsseltechnologien soll es Ausnahmen geben. Ein neues Gesetz ist auf dem Weg.
Berlin. Das Bundeskabinett will die Beschaffung wichtiger Güter für die Verteidigung und die Sicherheit beschleunigen. Die Ministerrunde gab am Mittwoch (30. Oktober) in Berlin grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit soll das komplizierte Vergabeverfahren vereinfacht werden, wie es im Koalitionsvertrag als Ziel formuliert wurde. Dies soll beispielsweise für Schlüsseltechnologien in der Verteidigungsindustrie gelten, aber auch für die Beschaffung von Material für die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Es gilt ebenso, wenn die Abwehr terroristischer Angriffe schnelles Handeln erfordert.
Mit der Einführung der bundesweiten Vergabestatistik im nächsten Jahr sollen künftig zudem erstmals belastbare Daten über die Beschaffungsaktivitäten der öffentlichen Hand auf allen Ebenen zur Verfügung stehen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Mit dem Gesetzentwurf werden demnach Anpassungen vorgenommen, damit das Statistische Bundesamt im Laufe des Jahres 2020 damit beginnen kann, die Daten zu erfassen, aufzubereiten, auszuwerten und bereitzustellen.
„Die neuen Regelungen werden es der Bundeswehr und den Sicherheitsbehörden erleichtern, schneller auf kurzfristige Anforderungen zu reagieren“, erklärte der Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft, Norbert Brackmann. „Gerade auch im Schiffbau kann die Regelung zur Beschleunigung beitragen - und stärkt damit auch unsere Schlüsseltechnologien.“
Der DBwV begrüßt den Kabinettsbeschluss. Es ist im Interesse des Verbands, dass Material und Ausrüstung schnell da ankommen, wo sie benötigt werden. Darüber hatte der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner bereits im Frühjahr mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier gesprochen.
Bereits nach geltendem Recht besteht eine Ausnahme vom Vergaberecht, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betroffen sind. Mit der angestrebten Gesetzesänderung wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums präzisiert, dass wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sein können, wenn verteidigungs- oder sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien beschafft werden.
Der nächste Schritt sei, Schlüsseltechnologien zu definieren, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Aktuell seien das zum Beispiel gepanzerte Fahrzeuge oder U-Boote. „Und über die Aufnahme weiterer Schlüsseltechnologien auch im maritimen Bereich wird dann das Bundeskabinett gemeinsam entscheiden.“ Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte: „Dieses Gesetz ist ein wichtiger Rahmen, und er wird auch für die Bundeswehr mit Sicherheit viele Vorteile bringen.“
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