70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Grundgesetz schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation und die Pressefreiheit. Respektiert das auch der Bundesnachrichtendienst? Journalisten haben ihre Zweifel - und streiten für mehr Kontrolle.
Karlsruhe - Die Bundesregierung hat die weitreichenden Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Bei Entwicklungen wie aktuell im Iran, im Irak oder in Libyen würden binnen Stunden verlässliche Informationen benötigt, sagte der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun (CDU), am Dienstag (14. Januar 2020) in Karlsruhe. Die Frage, wer hinter einem Angriff stecke, könne über Krieg und Frieden entscheiden. Die Informationen der Geheimdienste anderer Staaten könnten verzerrt oder interessengeleitet sein. (Az. 1 BvR 2835/17)
Die Richter des Ersten Senats verhandeln noch bis Mittwoch über eine Klage der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) und mehrerer ausländischer Journalisten. Dabei geht es um die Befugnisse des BND bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland. Das Urteil wird frühestens in einigen Monaten verkündet.
Bei dieser Fernmeldeaufklärung durchforstet der BND ohne einen konkreten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.
Seit Anfang 2017 gibt es im reformierten BND-Gesetz dafür zum ersten Mal eine rechtliche Grundlage. Die Kläger halten die Vorschriften aber für völlig unzureichend. Der BND dürfe immer noch viel zu viel, eine Kontrolle sei kaum vorgesehen. Außerdem sei es technisch kaum möglich, die Kommunikation von Deutschen vollständig auszusortieren. Sie sehen das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit verletzt.
ROG-Geschäftsführer Christian Mihr sagte, spätestens seit einem Bericht des «Spiegel» von 2017 sei bekannt, dass der BND im Ausland auch Medien überwache. Das habe «eine enorm einschüchternde Wirkung». Journalisten seien auf gute Quellen angewiesen. Aber so müssten Informanten befürchten, dass ihre Kommunikation in Datenbanken lande, auf die Nachrichtendienste weltweit jahrelang zugreifen könnten.
Kanzleramtsminister Braun sagte, mit der Gesetzesreform habe man sich auf den Weg gemacht, den Schutz und die Kontrolle auszubauen. Aber die Funktionsfähigkeit der Nachrichtengewinnung dürfe nicht beeinträchtigt werden. BND-Informationen hätten schon Anschläge auf Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan verhindert. Sie kämen auch bei Entführungen, Terrorgefahr und Cyberangriffen zum Einsatz.
BND-Präsident Bruno Kahl versicherte vor Verhandlungsbeginn Journalisten, die Grundrechte der deutschen Bürger und auch der Ausländer würden hinreichend geschützt. Die strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland sei ein unverzichtbarer Bestandteil der BND-Beiträge zum Lagebild der Bundesregierung. Der BND vertraue auf die Weisheit des Gerichts, das auch zu erkennen.
Am Nachmittag gaben mehrere BND-Mitarbeiter Einblick in ihre Arbeit. Demnach werden jeden Tag ungefähr 154.000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellten. Unnötige Daten würden - sofern erkennbar - sofort gelöscht.
E-Mails, Nachrichten und Telefonate von Deutschen würden größtenteils durch technische Filter ausgesiebt, schilderten die Mitarbeiter - zum Beispiel indem nach der Ländervorwahl «0049» oder allen Adressen mit der Endung «.de» gesucht werde. Kommunikation mit sehr privaten Inhalten oder von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten könne technisch aber nur sehr schwer aufgespürt werden. Diese Inhalte würden meist erst durch die Bearbeiter entdeckt.
Kritisch äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Bei Besuchen beim BND sei der Eindruck entstanden, dass zwar die Kommunikationsinhalte mehrere Kontrollschleifen durchliefen. Die reinen Verbindungsdaten würden aber nicht genauso intensiv geprüft. Er gehe deshalb davon aus, dass hier mehr Deutsche fälschlicherweise erfasst würden, sagte Kelber. Außerdem komme es zu einem herabgesetzten Schutz, weil bestimmte Daten wie zum Beispiel eine Freundschaftsanfrage auf Facebook oder die Übertragung von Standortdaten vom BND gar nicht als Kommunikation eingestuft würden.
Der Bundesnachrichtendienst ist der deutsche Auslandsgeheimdienst. Mit seinen rund 6.500 Mitarbeitern informiert er die Bundesregierung über Entwicklungen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: