Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Das Berliner Arbeitsgericht Berlin verhandelt am Mittwoch (17. Juli 2019, 9.00 Uhr) über die Entlassung eines Bundeswehr-Hausmeisters wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene. Das Verteidigungsministerium habe dem 62-Jährigen gekündigt. Dagegen setzt sich der Mann nun mit seiner Klage zur Wehr. Ob eine Entscheidung noch am selben Tag fällt, war zunächst ungewiss. (Aktenzeichen 60 Ca 455/19).
Laut Gericht hatte das Ministerium dem langjährigen Mitarbeiter fehlende Verfassungstreue vorgeworfen. Er solle demnach einer rechtsextremen Kameradschaft angehört und sich an Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt haben. Der Kläger war laut Gericht zuletzt am brandenburgischen Standort in Strausberg beschäftigt.
Nach Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden zwei Promille der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Extremismus verdächtigt. Der MAD ist für Abwehr und Überwachung von Extremisten in der Bundeswehr zuständig. Unter 250 000 Männern und Frauen werden demnach aktuell rund 500 sogenannte Verdachtsfälle bearbeitet.
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