70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Das Berliner Arbeitsgericht Berlin verhandelt am Mittwoch (17. Juli 2019, 9.00 Uhr) über die Entlassung eines Bundeswehr-Hausmeisters wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene. Das Verteidigungsministerium habe dem 62-Jährigen gekündigt. Dagegen setzt sich der Mann nun mit seiner Klage zur Wehr. Ob eine Entscheidung noch am selben Tag fällt, war zunächst ungewiss. (Aktenzeichen 60 Ca 455/19).
Laut Gericht hatte das Ministerium dem langjährigen Mitarbeiter fehlende Verfassungstreue vorgeworfen. Er solle demnach einer rechtsextremen Kameradschaft angehört und sich an Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt haben. Der Kläger war laut Gericht zuletzt am brandenburgischen Standort in Strausberg beschäftigt.
Nach Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden zwei Promille der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Extremismus verdächtigt. Der MAD ist für Abwehr und Überwachung von Extremisten in der Bundeswehr zuständig. Unter 250 000 Männern und Frauen werden demnach aktuell rund 500 sogenannte Verdachtsfälle bearbeitet.
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