70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Workshop zum Binnenarbeitsmarkt fand auf Einaldung des Wehrbeauftragten statt. Foto: DBwV/Scheurer
Berlin. Auf Einladung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags hat sich eine Expertenrunde in einem Workshop mit dem Thema Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr befasst. Dazu kamen rund 30 Vertreter aus dem BMVg, den Beteiligungsgremien sowie von Gewerkschaften und Berufsverbänden in das Amt des Wehrbeauftragten.
In seiner Einführung in das Thema wies der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels auf den hohen Personalbedarf der Streitkräfte und die damit verbundenen Problematiken hin. Es gebe ein Missverhältnis von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, so der Wehrbeauftragte. Zudem sei die Anzahl an Bewerbern im zivilen Bereich höher als im militärischen, so Bartels.
Im Fokus der Veranstaltung stand der Wechsel vom Soldaten auf Zeit zum Beamten. Wenn ein Soldat seinen Status wechselt, wird er als Beamter neu eingestellt. Laut Bundesbeamtengesetz und Bundeslaufbahnverordnung bedarf es aber bei einer Neueinstellung einer externen Ausschreibung. Diesen Umstand beleuchtete der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis und verwies darauf, dass nach bestehender Rechtslage jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat. Darüber hinaus brachte er neue gedankliche Ansätze, wie der Wechsel vom Soldaten zum Beamten erleichtert werden kann, ins Spiel. Battis knüpfte an die nicht mehr strikte Trennung von Streitkräften und Wehrverwaltung sowie den hohen militärischen und zivilen Personalbedarf an – Stichwort „bundeswehrgemeinsamer Personalkörper“.
Der DBwV, der beim Workshop durch den stellvertretenden Vorsitzenden Ressourcenbereiche im Bundesvorstand, Hauptmann Burghard Marwede, sowie durch Mitarbeiter der Rechtsabteilung vertreten war, wird sich rechtlich und politisch mit diesen neuen gedanklichen Ansätzen auseinandersetzen und dabei die Interessen aller drei Statusgruppen – Arbeitnehmer, Beamte und Soldaten – als größter und alle drei Statusgruppen vertretender Berufsverband mit in den Blick nehmen.
In dem Zusammenhang ist interessant, dass im vergangenen Jahr 120 Soldaten (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Freiwillig Wehrdienstleistende) den Status zum Beamten gewechselt haben. Die größte Anzahl an Wechseln der Statusgruppe im Rahmen des Binnenarbeitsmarktes Bundeswehr machen aber mit 398 die Auszubildenden, die als Tarifbeschäftigte übernommen worden sind, aus. Trotz der erfreulich hohen Anzahl an Übernahmen müssen Auszubildende frühzeitig von ihrem Arbeitgeber Bundeswehr angesprochen und langfristig an ihn gebunden werden.
Hauptmann Marwede zeigte Möglichkeiten zum erleichterten Wechsel der Statusverhältnisse aus Sicht des DBwV auf. Marwede dankte zunächst dem Wehrbeauftragten, dass dem Verband dazu die Möglichkeit im Rahmen des Workshops gegeben wurde. Hilfreich wäre demnach eine vergleichende Betrachtung der Laufbahnen der Soldaten und Beamten, um Fallgruppen für einen Wechsel der Statusgruppe zu identifizieren. Gleiches gilt für eine vereinfachte Anerkennung von Vordienstzeiten ehemaliger Soldaten.
Marwede warf auch einige Fragen auf: Können Soldaten auf Zeit nachqualifiziert werden und inwiefern ist die Digitalisierung dabei nutzbar? Und: Wie kann zwischen militärischen und zivilen Bestandteilen bei den Qualifikationen von Soldaten klar unterschieden werden? Mit Blick auf die notwendigen Änderungen für das Ziel der Statusmobilität sagte Marwede: „Der DBwV bietet gerne seine Hilfe an!“
Dem BMVg zufolge ist der Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr Teil der Personalstrategie der Bundeswehr. Das Konzept des Binnenarbeitsmarktes Bundeswehr soll dieses Jahr neu aufgelegt und als ganzheitliche Unternehmensphilosophie ausgestaltet werden, wobei beabsichtigt ist, die mit ihm bestehenden Möglichkeiten der Personalbindung frühzeitig in den Blick zu nehmen. Dieses führte auch Oberst i.G. Kai Hartmann, BMVg P I 1, aus. Es sollen mehrere Maßnahmen ergriffen werden, aber Information und Kommunikation werden von besonderer Bedeutung sein.
Neben einer Verbesserung der Information und Kommunikation über den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr würde es der DBwV begrüßen, wenn das gesamte Thema von den Teilnehmenden konstruktiv weitergeführt wird.
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