70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berchtesgaden. Mit einem Luftsicherheitsabkommen wollen Deutschland und Österreich die grenzübergreifende Kontrolle von möglicherweise gefährlichen Zivilflugzeugen besser regeln. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) will das Abkommen am Freitag (16.30 Uhr) mit ihrer österreichischen Amtskollegin Klaudia Tanner in Berchtesgaden unterzeichnen. Es soll den Informationsaustausch über die allgemeine Luftlage erleichtern und die grenzüberschreitende Begleitung und Identifizierung verdächtiger ziviler Luftfahrzeuge als Teil der militärischen Luftraumüberwachung ermöglichen.
Abfangjäger, wie sie Deutschland mit den Alarmrotten der Luftwaffe bereithält, dürfen dann verdächtige Maschinen über die Grenzen hinaus verfolgen. Ein Abdrängen oder Warnschüsse - sogenannte lufthoheitliche Maßnahmen mit Eingriffscharakter - sind im Luftraum des jeweils anderen Staates ausdrücklich ausgeschlossen. Bei der möglichen Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge - sogenannte Renegade-Fälle - geht es oft um Flugzeuge, mit den der Funkkontakt verloren gegangen ist oder deren Politen nicht reagieren. Vergleichbare Abkommen bestehen bereits mit Belgien, Frankreich und der Schweiz.
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