Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Gedenken an die mutige Tat vom 20. Juli 1944
Sanitäter aus Westfalen berichtet über Erlebnisse an der Front in der Ukraine
Alles Gute zum Geburtstag, DBwV!
Die kleinen und großen Provokationen von Narva
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Berlin - Der frühere Kommandeur der Bundeswehr-Elitetruppe KSK, Dag Baehr, hält einen Einsatz der Spezialkräfte im Inland für denkbar. «Ich kann das nicht ausschließen. Solange ich das nicht ausschließen kann, muss ich es auch üben», sagte der Brigadegeneral der Deutschen Presse-Agentur. Viele Terroristen seien militärisch gut ausgebildet und ausgerüstet und würden mit «Verfahren der unkonventionellen Kriegführung» agieren. Baehr bezweifelte, dass die Polizei zur Bekämpfung solcher Terrorgruppen geeignet sei. «Solchen Gegnern mit der Polizei begegnen zu wollen, setzt eine Militarisierung der Polizei voraus. Ich weiß nicht, ob Sie damit nicht auch an dem Punkt ankommen, den Sie eigentlich vermeiden wollten», sagte der Brigadegeneral, der bis Ende Juni das Kommando Spezialkräfte leitete. Das geheim operierende KSK wurde 1996 vor allem zur Rettung deutscher Geiseln in Krisengebieten gegründet. Es kam aber auch im Kampf gegen Terroristen in Afghanistan zum Einsatz.Die Bundeswehr darf laut Grundgesetz im Katastrophenfall eingesetzt werden, wenn die Polizei sie um Hilfe bittet. Auch größere Terrorangriffe können als Katastrophe gewertet werden. Bundeswehreinsätze im Inland sind in Deutschland aber hoch umstritten. Während man sich in Brüssel und Paris an bewaffnete Soldaten im Straßenbild gewöhnt hat, gibt es das in Deutschland auch bei Anschlägen bisher nicht. Die Aufgaben von Militär und Polizei sind hierzulande aus historischen Gründen besonders strikt getrennt. Die Bundeswehr ist für die Abwehr von Angriffen von außen zuständig, die Polizei sorgt für die innere Sicherheit. Die Bundesrepublik zog damit nach dem Zweiten Weltkrieg die Lehren aus dem Missbrauch des Militärs als Herrschaftsinstrument im Inland durch die Nationalsozialisten.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: