70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Keine schönen Aussichten: Nach einem kleinen Anstieg für 2022 soll der Wehretat in den Folgejahren wieder schrumpfen. Grafik: DBwV/gr. Darrelmann
Das Bundeskabinett hat die Eckwerte für den nächsten Bundeshaushalt sowie den Finanzplan bis zum Jahre 2025 beschlossen. Für die Bundeswehr bewahrheitet sich damit, was viele schon befürchtet hatten: Der Verteidigungshaushalt wird nicht den Umfang haben, der notwendig ist, um die im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr festgeschriebenen Beschaffungen vorzunehmen. Noch kurz vorher hatte selbst die Verteidigungsministerin gewarnt: „Der Staat hat die Kernaufgabe, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten – unabhängig von der Kassenlage.“
Der Finanzminister hat zwar für das Jahr 2022 noch eine kleine Erhöhung um fünf Prozent auf insgesamt 49,29 Milliarden Euro vorgesehen, aber anschließend geht es wieder abwärts. 2025 soll es nur noch 45,73 Milliarden Euro geben. Die Kluft zwischen dem, was das Bundesministerium der Verteidigung gefordert hatte und dem, was nun an Geld zur Verfügung gestellt wird, ist riesig. Allein für das Jahr 2022 braucht die Bundeswehr knapp 56 Milliarden, 2024 müssten es über 62 Milliarden sein.
Die finanziellen Aussichten für die Bundeswehr sind folglich düster. Die Bundesregierung bekennt sich zwar weiterhin „zu ihren Verpflichtungen aus der Bündnisfähigkeit in der NATO sowie innerhalb der Europäischen Union“, doch wie das angesichts der avisierten finanziellen Ausstattung der Bundeswehr funktionieren soll, fragen sich nicht nur die Experten im Verteidigungsministerium.
Ein Strohhalm, aber auch nur das, ist das „Einvernehmen“ in der Bundesregierung, „dass bestimmte Großvorhaben zum Schließen von Fähigkeitslücken gemäß dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und damit zur Wahrnehmung bereits eingegangener internationaler Verpflichtungen finanziert werden“. Ausdrücklich benannt werden dabei „Vorhaben aus den deutsch-französischen und den deutsch-norwegischen Rüstungskooperationen, die Schließung der Fähigkeitslücke zur luftgestützen, signalerfassenden Aufklärung (PEGASUS), die Nachfolge des Kampfflugzeuges „Tornado“, den Ersatz der veralteten Flottendienstboote, die Beschaffung von Luftfahrzeugen zur U-Boot-Abwehr sowie eines Taktischen Luftverteidigungssystems“.
Nach Auffassung der Bundesregierung wird mit den vorgesehenen Geldern ein Teil dieser Vorhaben bereits ermöglicht. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die von der Bundesregierung nicht erwähnten Vorhaben – Stichwort: schwerer Transporthubschrauber – keiner gesicherten Finanzierung unterliegen.
Im kommenden Jahr will die Bundesregierung insgesamt 419,8 Milliarden ausgeben und 81,5 Milliarden neue Schulden aufnehmen. Corona-bedingt beschloss das Bundeskabinett auch einen Nachtragshaushalt – und damit auch wieder neue Schulden – für das laufende Haushaltsjahr 2021.
Die Eckwerte dienen als Grundlage für die konkreten Haushaltsplanungen der Bundesministerien. Ende Juni wird das Kabinett dann den konkreten Haushaltsentwurf verabschieden. Beschließen kann diesen nur der Bundestag – das dann aber nicht in seiner aktuellen Zusammensetzung. Der neu gewählte Bundestag wird sich nach seiner Konstituierung und hoffentlich nach einer schnellen neuen Regierungsbildung mit dem dann vorliegenden Entwurf auseinandersetzen.
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