70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat zur Bewältigung der besonderen Lage COVID-19 eine Kampagne gestartet: #reserve.hilft. Foto: DBwV/Scheurer
Berlin. Vorab: Durch die gegenwärtige Krisenlage ändert sich nichts an den bisherigen wehr- und verwaltungsrechtlichen Verfahrensabläufen. Auf situationsbezogene Besonderheiten weisen wir im Folgenden gern hin.
Bearbeitung der Anträge auf Unterhaltssicherung Angesichts der reduzierten Vor-Ort-Präsenz (gem. Weisung Nr. 4 des BMVg vom 19.03.2020) in der zentralen USG-Behörde ist mit der verzögerten Bearbeitung von Neuanträgen auf Unterhaltssicherung zu rechnen. Zur Vermeidung unbilliger Härten werden daher seit dem 2. April Dienstantritte von Reservisten konkludent als Anträge auf Leistungen gem. § 8 USG (Mindestleistung) gewertet, beschieden und zur Auszahlung gebracht.
Ausnahmen gelten für Versorgungsempfänger und Reservisten, deren Bezüge fortgezahlt werden. Eventuell auftretende Differenzen zwischen der Mindestleistung und der zustehenden Leistung (z.B. Entgeltersatz oder Leistungen an Selbständige) sollen zu einem späteren Zeitpunkt von Amts wegen erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz der USG-Behörde.
Verfahrensweise bzgl. Quarantäne Über die notwendigen Maßnahmen entscheidet der zuständige Truppenarzt der Dienstleistungsdienststelle. Dieser kann die Absonderung von Soldaten am Standort oder auch häusliche Quarantäne anordnen.
Ausnahmeregelung für Reservisten bei der wehrmedizinischen Begutachtung Die Heranziehung ist nunmehr auch nach mehr als 36 Monaten seit dem Dienstzeitende ohne erneute ärztliche Untersuchung zulässig, wenn sich keine Änderungen des Gesundheitszustandes ergeben haben. (siehe Anlage E der Weisung Nr. 4 des BMVg vom 19.03.2020)
Sie wollen sich als Reservist einbringen? Die Abteilung VI des Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat zur Bewältigung der besonderen Lage COVID-19 eine Kampagne gestartet: #reserve.hilft
Weitere Informationen
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