Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat zur Bewältigung der besonderen Lage COVID-19 eine Kampagne gestartet: #reserve.hilft. Foto: DBwV/Scheurer
Berlin. Vorab: Durch die gegenwärtige Krisenlage ändert sich nichts an den bisherigen wehr- und verwaltungsrechtlichen Verfahrensabläufen. Auf situationsbezogene Besonderheiten weisen wir im Folgenden gern hin.
Bearbeitung der Anträge auf Unterhaltssicherung Angesichts der reduzierten Vor-Ort-Präsenz (gem. Weisung Nr. 4 des BMVg vom 19.03.2020) in der zentralen USG-Behörde ist mit der verzögerten Bearbeitung von Neuanträgen auf Unterhaltssicherung zu rechnen. Zur Vermeidung unbilliger Härten werden daher seit dem 2. April Dienstantritte von Reservisten konkludent als Anträge auf Leistungen gem. § 8 USG (Mindestleistung) gewertet, beschieden und zur Auszahlung gebracht.
Ausnahmen gelten für Versorgungsempfänger und Reservisten, deren Bezüge fortgezahlt werden. Eventuell auftretende Differenzen zwischen der Mindestleistung und der zustehenden Leistung (z.B. Entgeltersatz oder Leistungen an Selbständige) sollen zu einem späteren Zeitpunkt von Amts wegen erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz der USG-Behörde.
Verfahrensweise bzgl. Quarantäne Über die notwendigen Maßnahmen entscheidet der zuständige Truppenarzt der Dienstleistungsdienststelle. Dieser kann die Absonderung von Soldaten am Standort oder auch häusliche Quarantäne anordnen.
Ausnahmeregelung für Reservisten bei der wehrmedizinischen Begutachtung Die Heranziehung ist nunmehr auch nach mehr als 36 Monaten seit dem Dienstzeitende ohne erneute ärztliche Untersuchung zulässig, wenn sich keine Änderungen des Gesundheitszustandes ergeben haben. (siehe Anlage E der Weisung Nr. 4 des BMVg vom 19.03.2020)
Sie wollen sich als Reservist einbringen? Die Abteilung VI des Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hat zur Bewältigung der besonderen Lage COVID-19 eine Kampagne gestartet: #reserve.hilft
Weitere Informationen
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: