70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wenn Soldaten psychisch oder physisch geschädigt aus dem Auslandseinsatz zurückkommen, müssen sie sich auf die Versorgung durch den Dienstherrn verlassen können. Foto: DBwV/gr. Darrelmann
Der Deutsche BundeswehrVerband arbeitet beständig daran, dass an einsatzbedingten Erkrankungen leidende Soldaten besser versorgt werden.
Der DBwV ist seit vielen Jahren ein Treiber, wenn es darum geht, die Situation von Soldatinnen und Soldaten mit Wehrdienstbeschädigungen zu verbessern. Insbesondere im Hinblick auf einsatzbedingte psychische Erkrankungen zeigt der Verband der Bundeswehr immer wieder Lücken in Versorgung und Fürsorge auf. Zuletzt wurden im aktuellen Entwurf des Soldatenentschädigungsgesetzes Forderungen des DBwV aufgegriffen, allen voran die Aufnahme eines eigenen Anspruchs von Bezugspersonen auf Psychotherapie. Damit wird denjenigen Angehörigen eine Therapie gesichert, die unter der psychischen Erkrankung der Soldatin oder des Soldaten leiden, deren gesetzliche Krankenkasse aber die Kostenübernahme ablehnt. Dies entspricht einer Forderung aus dem Positionspapier „Mission Seele“, mit dem der DBwV im vergangenen Jahr Missstände benannt hatte. „Es hat in den vergangenen Jahren zweifellos viele Fortschritte gegeben“, sagt Hauptmann Andreas Steinmetz, Stellvertreter des DBwV-Bundesvorsitzenden. „Im Austausch mit unseren Mitgliedern stoßen wir allerdings immer wieder auf nach wie vor bestehende Defizite im Hinblick auf Versorgung und Fürsorge.“ Etwa im Rahmen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes: Bislang beschränkt sich der dort festgelegte Weiterverwendungsanspruch Betroffener auf die Bundeswehr. Ziel muss es aber sein, den Anspruch auf berufliche Weiterverwendung auf den gesamten öffentlichen Dienst auszuweiten. „Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden vom Parlament getragen“, sagt Steinmetz. „Deswegen ist auch die Wiedereingliederung von einsatzgeschädigten Soldatinnen und Soldaten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Die Zahl der einsatzgeschädigten Soldatinnen und Soldaten wachse kontinuierlich. Um ihnen die Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern, müsse der gesamte öffentliche Dienst in die Pflicht genommen werden. Ein immer stärker diskutiertes Thema unter Einsatzversehrten ist die Tiertherapie. In „Mission Seele“ fordert der DBwV im Rahmen der Aktion „Gemeinsam. Nicht einsam“, dass Therapien mit Therapiebegleithunden und Pferden in der Fläche angeboten und die Kosten von der Bundeswehr übernommen werden müssen. Die laufenden Pilotprojekte an den Bundeswehrkrankenhäusern Berlin und Koblenz bewähren sich Experten zufolge.
Grundsätzlich haben Betroffene in diesem Bereich noch viel Informationsbedarf. Immer wieder werden etwa Therapiebegleithunde und Assistenzhunde verwechselt. Der wichtigste Unterschied: Therapiebegleithunde werden von Therapeuten im Rahmen der Therapie eingesetzt, während Assistenzhunde den Betroffenen im Alltag helfen. Die Kosten für Assistenzhunde werden im Falle einer PTBS-Erkrankung regelmäßig nicht von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung übernommen. Neben Studien, die den Nutzen von Assistenzhunden bei PTBS-Erkrankungen dokumentieren, fehlte es bislang an einer Definition sowie an Vorgaben zur Ausbildung der Tiere. Auf dem Markt tummeln sich deshalb zahlreiche unseriöse Anbieter, die horrende Summen für die Ausbildung von Assistenzhunden berechnen.
Aktuell liegt im Bundestag der Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes vor, mit dem nun erstmals Festlegungen getroffen werden sollen. „Ein wichtiger erster Schritt, um Übersichtlichkeit auf dem Markt zu schaffen“, sagt der Vorsitzende der Soldaten und Veteranen Stiftung, Hauptmann a.D. Uwe Köpsel. Auch mit dem neuen Gesetzentwurf blieben allerdings noch viele Fragen offen.
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