Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
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Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
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Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gießen - Weil er Bundeswehrmunition und Sprengkörper für den terrorverdächtigen Soldaten Franco A. verwahrt haben soll, ist ein 27-Jähriger zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sprach den Angeklagten am Montag (16. September 2019) unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig. Zu Beginn des Prozesses vergangene Woche hatte der Mann gestanden, die Munition im April 2017 von A. in Offenbach übernommen und in seinem Zimmer in einem Studentenwohnheim im hessischen Friedberg aufbewahrt zu haben. Er will sich dabei aber nichts gedacht haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. vor, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant zu haben. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof, ob ihm wegen Terrorverdachts der Prozess gemacht werden kann.
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