70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Gießen - Weil er Bundeswehrmunition und Sprengkörper für den terrorverdächtigen Soldaten Franco A. verwahrt haben soll, ist ein 27-Jähriger zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sprach den Angeklagten am Montag (16. September 2019) unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig. Zu Beginn des Prozesses vergangene Woche hatte der Mann gestanden, die Munition im April 2017 von A. in Offenbach übernommen und in seinem Zimmer in einem Studentenwohnheim im hessischen Friedberg aufbewahrt zu haben. Er will sich dabei aber nichts gedacht haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. vor, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant zu haben. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof, ob ihm wegen Terrorverdachts der Prozess gemacht werden kann.
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