70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Mit dem Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz kommt eine ganze Reihe von Verbesserungen auf die Soldatinnen und Soldaten zu. Foto: DBwV/Bombeke
„Fürsorge schafft Motivation, und Motivation schafft Einsatzbereitschaft“, betont Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV, im Gespräch mit „Radio Andernach“ mit Blick auf das jetzt in Kraft getretene Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz. Auf die Soldaten kommen einige Neuerungen und Verbesserungen zu. Fachunteroffiziere können jetzt Berufssoldaten werden, es gilt die Einsatzversorgung für einsatzgleiche Verpflichtungen und die Einbeziehung von Angehörigen bei der Kostenübernahme von Therapiemaßnahmen für Einsatzgeschädigte.
380 Millionen Euro bis 2022 sind für die Umsetzung des Gesetzes veranschlagt, an dem der DBwV maßgeblich mitgewirkt hat. Es diene vor allem auch dazu, die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen „und die personelle Einsatzbereitschaft dadurch zu stärken, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden“, erläutert Dr. Buch. Den kompletten Mitschnitt von „Radio Andernach“ gibt es hier:
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