Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Fast 3400 Menschen aus Afghanistan haben über das 2013 eingerichtete Aufnahmeprogramm für ehemalige Ortskräfte und ihre Familien bisher in Deutschland eine neue Heimat gefunden. Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte, sind über die Jahre auf diesem Weg 3394 Menschen nach Deutschland eingereist: 798 ehemalige Ortskräfte mit insgesamt 2596 Angehörigen.
Hinzu kommen den Angaben zufolge Zusagen für 405 Ortskräfte mit 1515 Familienangehörigen, die im aktuellen beschleunigten Verfahren erteilt wurden. Dieses Verfahren war in Gang gesetzt worden, weil die Nato-Ausbildungsmission «Resolute Support» diesen Sommer endet. Mit der Ankunft dieser Menschen werde ab Juli gerechnet, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Aktuell darf einen Antrag auf Aufnahme stellen, wer in den zwei Jahren zuvor für die Bundeswehr, das Auswärtige Amt, Institutionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder eine von drei Stiftungen gearbeitet hat. Hinzu kommen Afghanen, die für die Bundespolizei tätig waren. Jeder Berechtigte darf seine Kinder sowie Ehefrau oder Ehemann mitbringen. Zweitfrauen können nicht mitreisen.
Ob Anträge früherer Ortskräfte auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist geprüft werden sollen, ist politisch umstritten. Der kurzfristige Abzug der Nato-Truppen hat eine neue Lage geschaffen. Wissenschaftler und ehemalige Diplomaten haben in einem offenen Brief auf eine rasche Aufnahme der Ex-Mitarbeiter gedrängt. Diese würden von den Taliban als «Unterstützer eines militärischen Besatzungsregimes» angesehen und seien daher in Gefahr. Das Innenministerium zeigte sich eher ablehnend. Ein Sprecher sagte auf Anfrage, die beteiligten Ressorts hätten vor Jahren diese Zwei-Jahres-Frist vereinbart, «dieses Verfahren hat sich bewährt»
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