70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Fast 3400 Menschen aus Afghanistan haben über das 2013 eingerichtete Aufnahmeprogramm für ehemalige Ortskräfte und ihre Familien bisher in Deutschland eine neue Heimat gefunden. Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte, sind über die Jahre auf diesem Weg 3394 Menschen nach Deutschland eingereist: 798 ehemalige Ortskräfte mit insgesamt 2596 Angehörigen.
Hinzu kommen den Angaben zufolge Zusagen für 405 Ortskräfte mit 1515 Familienangehörigen, die im aktuellen beschleunigten Verfahren erteilt wurden. Dieses Verfahren war in Gang gesetzt worden, weil die Nato-Ausbildungsmission «Resolute Support» diesen Sommer endet. Mit der Ankunft dieser Menschen werde ab Juli gerechnet, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Aktuell darf einen Antrag auf Aufnahme stellen, wer in den zwei Jahren zuvor für die Bundeswehr, das Auswärtige Amt, Institutionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder eine von drei Stiftungen gearbeitet hat. Hinzu kommen Afghanen, die für die Bundespolizei tätig waren. Jeder Berechtigte darf seine Kinder sowie Ehefrau oder Ehemann mitbringen. Zweitfrauen können nicht mitreisen.
Ob Anträge früherer Ortskräfte auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist geprüft werden sollen, ist politisch umstritten. Der kurzfristige Abzug der Nato-Truppen hat eine neue Lage geschaffen. Wissenschaftler und ehemalige Diplomaten haben in einem offenen Brief auf eine rasche Aufnahme der Ex-Mitarbeiter gedrängt. Diese würden von den Taliban als «Unterstützer eines militärischen Besatzungsregimes» angesehen und seien daher in Gefahr. Das Innenministerium zeigte sich eher ablehnend. Ein Sprecher sagte auf Anfrage, die beteiligten Ressorts hätten vor Jahren diese Zwei-Jahres-Frist vereinbart, «dieses Verfahren hat sich bewährt»
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