Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Fast 3400 Menschen aus Afghanistan haben über das 2013 eingerichtete Aufnahmeprogramm für ehemalige Ortskräfte und ihre Familien bisher in Deutschland eine neue Heimat gefunden. Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilte, sind über die Jahre auf diesem Weg 3394 Menschen nach Deutschland eingereist: 798 ehemalige Ortskräfte mit insgesamt 2596 Angehörigen.
Hinzu kommen den Angaben zufolge Zusagen für 405 Ortskräfte mit 1515 Familienangehörigen, die im aktuellen beschleunigten Verfahren erteilt wurden. Dieses Verfahren war in Gang gesetzt worden, weil die Nato-Ausbildungsmission «Resolute Support» diesen Sommer endet. Mit der Ankunft dieser Menschen werde ab Juli gerechnet, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Aktuell darf einen Antrag auf Aufnahme stellen, wer in den zwei Jahren zuvor für die Bundeswehr, das Auswärtige Amt, Institutionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder eine von drei Stiftungen gearbeitet hat. Hinzu kommen Afghanen, die für die Bundespolizei tätig waren. Jeder Berechtigte darf seine Kinder sowie Ehefrau oder Ehemann mitbringen. Zweitfrauen können nicht mitreisen.
Ob Anträge früherer Ortskräfte auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist geprüft werden sollen, ist politisch umstritten. Der kurzfristige Abzug der Nato-Truppen hat eine neue Lage geschaffen. Wissenschaftler und ehemalige Diplomaten haben in einem offenen Brief auf eine rasche Aufnahme der Ex-Mitarbeiter gedrängt. Diese würden von den Taliban als «Unterstützer eines militärischen Besatzungsregimes» angesehen und seien daher in Gefahr. Das Innenministerium zeigte sich eher ablehnend. Ein Sprecher sagte auf Anfrage, die beteiligten Ressorts hätten vor Jahren diese Zwei-Jahres-Frist vereinbart, «dieses Verfahren hat sich bewährt»
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