DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Masar-i-Scharif. Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Henning Otte, hat zum Schutz der Bundeswehrsoldaten in Afghanistan den Einsatz bewaffneter Drohnen gefordert. «Wir können unseren Soldaten Teile aus dem militärischen Instrumentenkoffer nicht verwehren, schon gar nicht, wenn sie dem elementaren Schutz unserer Truppe dienen», sagte Otte der Deutschen Presse-Agentur. Der CDU-Politiker ist mit Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zu einem Besuch in Afghanistan, wo knapp 1300 deutsche Soldaten stationiert sind.
In Afghanistan wird derzeit die Drohne Heron 1 eingesetzt. Ein Wechsel zur moderneren Heron TP ist vorgesehen. Diese bietet längere Flugzeiten und bessere Aufklärungsergebnisse. Das Modell ist auch bewaffnungsfähig.
«Voraussetzung ist erstens, dass wir in der Koalition einen Konsens finden, dass wir Drohnen auch bewaffnungsfertig schalten können. Zweitens: Unabdingbar bleiben das Völkerrecht und die Entscheidung am Ende durch einen deutschen Soldaten und durch Red Card Holder», sagte Otte. Als «Red Card Holder» werden Offiziere bezeichnet, die mit einer roten Karte über die Einhaltung des vom Bundestag erteilten Mandats wachen und Einsätze stoppen können.
«Das ist eher eine politische, denn eine technische Frage. Es geht darum, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass wir noch eine Debatte führen über die Bewaffnungsfertigkeit», sagte Otte. Allerdings sei ein grundsätzlicher Konsens hergestellt durch eine Anhörung in der letzten Legislaturperiode und durch eine wahrnehmbare Akzeptanz in der Gesellschaft.
«Wir dürfen unseren Soldaten, wenn sie denn bereit sind, Leib und Leben einzusetzen, diese Schutzvariante nicht verwehren. Wenn sie aus einem verdeckten Hinterhalt beschossen werden, müssen sie sich auch wehren können», sagte Otte. «Andere Nationen nutzen bereits bewaffnete Drohnen zum Schutz ihrer eigenen Truppen.»
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