DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
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Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
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UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
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Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Das Verteidigungsministerium will im September einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von Soldaten vorlegen, die wegen ihrer Homosexualität bei der Bundeswehr diskriminiert worden sind. Dabei gehe es insbesondere um die Soldaten, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen von einem Truppendienstgericht verurteilt worden sind, teilte das Ministerium am Freitag (3. Juli) auf seiner Internetseite mit.
Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der 1960er Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Bundeswehr-Gerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000, also vor genau 20 Jahren, wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.
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