Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bonn. Die Klage eines Berufssoldaten der Bundeswehr, der bei einer Übung in in Brandenburg ein Auge verloren hatte, hat offenbar durchaus Aussicht auf Erfolg. Diesen Hinweis gaben die Richter des Bonner Landgerichts am Mittwoch (28. Oktober) in einem ersten Prozesstermin. Die Klage richtet sich gegen seinen Dienstherrn, das Bundesverteidigungsministerium mit Sitz in Bonn. Der 42-Jährige fordert 150 000 Euro Schmerzensgeld.
Dem Unteroffizier war bei einer Häuserkampfübung auf dem Truppenübungsplatz Lehnin am 1. Februar 2018 das rechte Auge ausgeschossen worden. Einer der zwölf Teilnehmer soll ihn aus einer Entfernung von acht bis zehn Metern ins Gesicht geschossen und schwerstverletzt haben. Bei dem dramatischen Unfall hatte der Kläger, der bei der Übung als Sicherheitsoffizier eingesetzt gewesen war, einen Jochbein-Trümmerbruch, einen Abriss des Augapfels und eine Perforation des Nasenbeins erlitten. Bis heute, so der Kläger, sei er nicht wieder komplett dienstfähig.
Der 42-Jährige führte aus, dass der Schütze, ebenfalls ein erfahrener Berufssoldat im Rang eines Hauptmanns, die Dienstvorschriften nicht eingehalten habe. Er hätte die scharfe Waffe in Patrouillen-Stellung halten müssen, er hätte sie weder anlegen und schon gar nicht schießen dürfen, sagte der Kläger im Prozess. «Der Mann hatte ganz klar Feuerverbot.»
Die Klage sei schlüssig, hieß es nun. Falls sich der Vortrag des Klägers bewahrheiten sollte, würde eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung vorliegen und damit auch der zusätzliche Anspruch auf ein hohes Schmerzensgeld.
Der verklagte Bund widerspricht jedoch der Version des Klägers «diametral». Die Schussabgabe sei keineswegs verbotswidrig gewesen. Vielmehr habe der Kläger einen Fehler begangen, als er ohne ausreichende Warnung in die Schusslinie des Schützen getreten sei. Das Verfahren soll Mitte Januar fortgesetzt werden.
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