70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Ein von bewaffneten Feldjägern begleiteter Einsatz des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) wird juristisch kein Nachspiel haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover habe eine Anzeige geprüft, aber keine zureichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbare Handlungen festgestellt, wie eine Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. Von strafrechtlichen Ermittlungen werde abgesehen.
Bei der Staatsanwaltschaft Hannover war nach früheren Angaben am 13. September eine Anzeige einer Privatperson eingegangen. Nach dem Einsatz vom März 2022 hatte auch bereits ein beteiligter Feldjäger bundeswehrintern den Verdacht auf ein Dienstvergehen angezeigt und das Fehlen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bemängelt.
Der MAD ermittelt derzeit gegen eine Gruppe von Soldaten wegen Hinweise auf Rechtsextremismus. Die Bundeswehrangehörigen stünden im Verdacht, einem möglicherweise rechtsextremistischen Personenzusammenschluss mit dem Namen Nordbund anzugehören, wie das Verteidigungsministerium den Obleuten im Bundestag mitgeteilt hatte. Es gebe auch Hinweise auf Verbindungen zur organisierten Kriminalität. Der Militärgeheimdienst hatte seine Befragung deswegen von bewaffneten und maskierten Militärpolizisten absichern lassen.
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