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„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Ein von bewaffneten Feldjägern begleiteter Einsatz des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) wird juristisch kein Nachspiel haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover habe eine Anzeige geprüft, aber keine zureichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbare Handlungen festgestellt, wie eine Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. Von strafrechtlichen Ermittlungen werde abgesehen.
Bei der Staatsanwaltschaft Hannover war nach früheren Angaben am 13. September eine Anzeige einer Privatperson eingegangen. Nach dem Einsatz vom März 2022 hatte auch bereits ein beteiligter Feldjäger bundeswehrintern den Verdacht auf ein Dienstvergehen angezeigt und das Fehlen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bemängelt.
Der MAD ermittelt derzeit gegen eine Gruppe von Soldaten wegen Hinweise auf Rechtsextremismus. Die Bundeswehrangehörigen stünden im Verdacht, einem möglicherweise rechtsextremistischen Personenzusammenschluss mit dem Namen Nordbund anzugehören, wie das Verteidigungsministerium den Obleuten im Bundestag mitgeteilt hatte. Es gebe auch Hinweise auf Verbindungen zur organisierten Kriminalität. Der Militärgeheimdienst hatte seine Befragung deswegen von bewaffneten und maskierten Militärpolizisten absichern lassen.
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