70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Karlsruhe/Koblenz. Ein entlassener Zeitsoldat, der sich geweigert hatte, Frauen die Hand zu geben, zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Eine Sprecherin bestätigte am Freitag in Karlsruhe den Eingang der Verfassungsbeschwerde. Zuerst hatte der «Tagesspiegel» darüber berichtet. Der Mann rüge eine Verletzung der Religionsfreiheit. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hatte die Entlassung des Soldaten im Oktober als rechtmäßig bestätigt (Az.: 10 A 11109/19). Seine Einstellung widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau.
Die Entlassung aus der Bundeswehr beruht nach der Entscheidung des OVG nicht auf der «Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens», wie es der Kläger dem Gericht zufolge dargestellt hatte. Zwar gebe es keine Vorschrift, die einen Handschlag als Begrüßung vorschreibe, doch zeige sein Verhalten, dass der entlassene Soldat Kameradinnen nicht ausreichend respektiere. Und das wiederum gefährde den militärischen Zusammenhalt und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil hatte das Gericht abgelehnt.
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