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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Karlsruhe/Koblenz. Ein entlassener Zeitsoldat, der sich geweigert hatte, Frauen die Hand zu geben, zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Eine Sprecherin bestätigte am Freitag in Karlsruhe den Eingang der Verfassungsbeschwerde. Zuerst hatte der «Tagesspiegel» darüber berichtet. Der Mann rüge eine Verletzung der Religionsfreiheit. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hatte die Entlassung des Soldaten im Oktober als rechtmäßig bestätigt (Az.: 10 A 11109/19). Seine Einstellung widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau.
Die Entlassung aus der Bundeswehr beruht nach der Entscheidung des OVG nicht auf der «Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens», wie es der Kläger dem Gericht zufolge dargestellt hatte. Zwar gebe es keine Vorschrift, die einen Handschlag als Begrüßung vorschreibe, doch zeige sein Verhalten, dass der entlassene Soldat Kameradinnen nicht ausreichend respektiere. Und das wiederum gefährde den militärischen Zusammenhalt und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil hatte das Gericht abgelehnt.
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