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Am Volkstrauertag finden zahlreiche Gedenkveranstaltungen in ganz Deutschland statt. Auch am Ehrenmal der Bundeswehr wird ein Kranz niedergelegt. Archivfoto: DBwV/Bombeke
Am 17. November ist Volkstrauertag – bundesweit wird der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Ins Leben gerufen wurde der Gedenktag nach dem Ersten Weltkrieg.
Berlin. Das Grauen lag erst ein Jahr zurück. Mit Millionen von Toten. Da lag es nahe, sich Gedanken um die Pflege der deutschen Kriegsgräber zu machen – und das Gedenken an die Gefallenen wachzuhalten: So wurde 1919 der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. gegründet. Der Verein wollte die staatlichen Stellen bei der Betreuung von Kriegsgräbern im Ausland unterstützen und ergänzen. Er forderte außerdem die Einführung eines reichsweiten Gedenktags zur Ehrung der Kriegstoten.
1922 fand die erste Gedenkstunde im Reichstag statt. 1926 wurde entschieden, den Volkstrauertag regelmäßig am Sonntag Reminiscere (fünfter Sonntag vor Ostern) zu begehen. Seine Premiere erlebte er am 1. März 1925. Zum gesetzlichen Feiertag wurde der Volkstrauertag in der Weimarer Republik jedoch nicht erklärt – die Zuständigkeit war nicht eindeutig (Reich oder Länder), die beiden großen Kirchen stritten sich zudem um den richtigen Termin. Mehrere Anläufe zu einer doch noch verbindlichen Regelung scheiterten an der Instabilität der politischen Verhältnisse.
Die Nationalsozialisten übernahmen den Volkstrauertag, legten ihn als staatlichen Feiertag für den zweiten Fastensonntag fest und benannten ihn in Heldengedenktag um. Nicht mehr Totengedenken sollte im Mittelpunkt stehen, sondern Heldenverehrung. Träger waren die Wehrmacht und die NSDAP. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde 1946 in den drei westlichen Besatzungszonen die Tradition des Volkstrauertags in der bisherigen Form (Sonntag Reminiscere) beibehalten. In der DDR wurde ein „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“ eingeführt.
In Abgrenzung zur Tradition des Heldengedenktags wurde beschlossen, den Volkstrauertag ans Ende des Kirchenjahres zu verlegen. Gedacht wird zunächst der „Toten zweier Kriege an den Fronten und in der Heimat“. So wurden in das Gedenken zivile Tote mit einbezogen. Die politische Forderung, keine Unterschiede zwischen den Toten des Kriegs und der NS-Verbrechen zuzulassen, wurde in den 1960er Jahren sprachlich durch die Einführung der Formel „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ umgesetzt. Als Rechtsbegriff, unter dem alle Opfergruppen zusammengefasst werden, denen das dauerhafte Ruherecht zusteht, wurde die Formel 1965 mit der Reform des Kriegsgräbergesetzes eingeführt. So waren etwa auch die Toten an der innerdeutschen Grenze mit den anderen Opfergruppen gleichgestellt.
Zahlreiche Veranstaltungen zum Volkstrauertag
Seit 1993 ist die Neue Wache in Berlin die Zentrale Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland. Dort wird am Sonntag, 17. November, der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Teilnehmer der Kranzniederlegung sind Vertreter der Verfassungsorgane sowie der Präsident des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, General a.D. Wolfgang Schneiderhan. Neben der Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer wird auch Generalinspekteur Eberhard Zorn erwartet. Das Totengedenken wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprechen. Im Anschluss findet im Plenarsaal des Deutschen Bundestags die zentrale Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag statt.
Auch im BMVg wird der Volkstrauertag mit einer Kranzniederlegung gewürdigt. Um 10.30 Uhr wird Annegret Kramp-Karrenbauer am Ehrenmal der Bundeswehr einen Kranz niederlegen. Unter den Gästen wird auch der stellvertretende DBwV-Vorsitzende Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Görlich sein. Zuvor wird die Verteidigungsministerin auch am jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee einen Kranz niederlegen und ein Grußwort sprechen.
Bundesweit finden zahlreiche weitere Gedenkveranstaltungen und Gottesdienste zum Volkstrauertag statt. Viele Kameradschaften des DBwV beteiligen sich ebenfalls auf regionaler Ebene.
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