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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
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Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
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Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
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Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Leipzig. Die Bewährungsstrafe für einen Schießausbilder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) nach dem Fund eines Waffenverstecks in dessen Garten ist rechtskräftig. Mit Stand Montagmittag hätten weder die Generalstaatsanwaltschaft noch die Verteidigung des 46 Jahre alten hochdekorierten Elitesoldaten Rechtsmittel eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig am Montag (22. März) auf Anfrage.
Das Landgericht hatte den suspendierten Oberstabsfeldwebel wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz am vorvergangenen Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht hatte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Elitesoldat hatte über mehrere Jahre hinweg zwei Kilogramm Sprengstoff und mehr als 5000 Schuss scharfe Munition bei der Spezialeinheit abgezweigt und in seinem Garten in Nordsachsen vergraben. Bei der Durchsuchung des Grundstücks und des Wohnhauses hatten die Ermittler zudem ein 50 Jahre altes Sturmgewehr AK-47 und Schriften mit rechtsextremen Inhalten entdeckt.
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