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Leipzig. Die Bewährungsstrafe für einen Schießausbilder des Kommandos Spezialkräfte (KSK) nach dem Fund eines Waffenverstecks in dessen Garten ist rechtskräftig. Mit Stand Montagmittag hätten weder die Generalstaatsanwaltschaft noch die Verteidigung des 46 Jahre alten hochdekorierten Elitesoldaten Rechtsmittel eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig am Montag (22. März) auf Anfrage.
Das Landgericht hatte den suspendierten Oberstabsfeldwebel wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz am vorvergangenen Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht hatte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Elitesoldat hatte über mehrere Jahre hinweg zwei Kilogramm Sprengstoff und mehr als 5000 Schuss scharfe Munition bei der Spezialeinheit abgezweigt und in seinem Garten in Nordsachsen vergraben. Bei der Durchsuchung des Grundstücks und des Wohnhauses hatten die Ermittler zudem ein 50 Jahre altes Sturmgewehr AK-47 und Schriften mit rechtsextremen Inhalten entdeckt.
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