DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
„Es kommt jetzt mehr denn je auf einen starken DBwV an“
Es geht los: Die 22. Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes startet
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Ein Angehöriger der afghanischen Sicherheitskräfte inspiziert einen der völlig zerstörten Tanklaster. Foto: dpa
Die Bundesrichter Dr. Ulrich Herrmann und Harald Reiter sind einen ungewöhnlichen Schritt zur Rehabilitierung von Brigadegeneral Georg Klein zwölf Jahre nach dem Luftangriff von Kunduz im Jahr 2009 gegangen. Mittels eines Leserbriefes in der Neuen Juristischen Wochenschrift benennen die beiden Juristen die Fakten des Luftangriffs von Kunduz eindeutig. Zu welchen Schlüssen sie gekommen sind, lesen Sie hier in einer Multimedia-Reportage von Frank Jungbluth.
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