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Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Berlin. Für das in der NATO vereinbarte Zwei-Prozent-Ziel bei den Verteidigungsausgaben müsste Deutschland seinen Wehretat im laufenden Jahr um zusätzliche 15 Milliarden Euro steigern. Dieser Betrag gelte allein für den sogenannten Einzelplan 14 im Bundeshaushalt, also den Verteidigungsetat, wurde der Deutschen Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Berlin erklärt.
Das vereinbarte Ziel der NATO ist es, dass sich alle Bündnisstaaten bis 2024 dem Richtwert annähern, mindestens zwei Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung auszugeben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am 27. Februar vergangenen Jahres im Bundestag erklärt, Deutschland werde von nun an Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in seine Verteidigung investieren - eine Reaktion auf den russischen Angriff gegen die Ukraine.
Dazu wurde als Teil der «Zeitenwende» auch ein sogenanntes Sondervermögen eingerichtet. «Mit Hilfe des Sondervermögens werden im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt», heißt es in dem Gesetz für die Kreditermächtigung. In dem Gesetz wurden die Ziele der Regierung präzisiert und eine Art Gesamtrechnung für mehrere Jahre eingeführt.
In das Zwei-Prozent-Ziel fließen nach NATO-Kriterien auch einige Ausgaben ein, die in Deutschland nicht aus dem Verteidigungsetat (Einzelplan 14) bezahlt werden. Auch die Ausgaben des jeweiligen Jahres aus dem 100-Milliarden-Topf fließen in die Berechnung ein. Im vergangenen Jahr betrug der prozentuale Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt rund 1,5 Prozent. Für das laufende Jahr wird nach regierungsinternen Berechnungen eine Quote von rund 1,6 Prozent erwartet.
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