70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Für das in der NATO vereinbarte Zwei-Prozent-Ziel bei den Verteidigungsausgaben müsste Deutschland seinen Wehretat im laufenden Jahr um zusätzliche 15 Milliarden Euro steigern. Dieser Betrag gelte allein für den sogenannten Einzelplan 14 im Bundeshaushalt, also den Verteidigungsetat, wurde der Deutschen Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Berlin erklärt.
Das vereinbarte Ziel der NATO ist es, dass sich alle Bündnisstaaten bis 2024 dem Richtwert annähern, mindestens zwei Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für Verteidigung auszugeben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am 27. Februar vergangenen Jahres im Bundestag erklärt, Deutschland werde von nun an Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in seine Verteidigung investieren - eine Reaktion auf den russischen Angriff gegen die Ukraine.
Dazu wurde als Teil der «Zeitenwende» auch ein sogenanntes Sondervermögen eingerichtet. «Mit Hilfe des Sondervermögens werden im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitgestellt», heißt es in dem Gesetz für die Kreditermächtigung. In dem Gesetz wurden die Ziele der Regierung präzisiert und eine Art Gesamtrechnung für mehrere Jahre eingeführt.
In das Zwei-Prozent-Ziel fließen nach NATO-Kriterien auch einige Ausgaben ein, die in Deutschland nicht aus dem Verteidigungsetat (Einzelplan 14) bezahlt werden. Auch die Ausgaben des jeweiligen Jahres aus dem 100-Milliarden-Topf fließen in die Berechnung ein. Im vergangenen Jahr betrug der prozentuale Anteil der Verteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt rund 1,5 Prozent. Für das laufende Jahr wird nach regierungsinternen Berechnungen eine Quote von rund 1,6 Prozent erwartet.
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