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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Teilnehmer des Qualitätszirkels, darunter der Fachbereichsvorsitzende Zivile Beschäftigte, Klaus-Hermann Scharf (vordere Sitzreihe, Mitte). Foto: BMVg/Eibe
Berlin. Seit fast zwei Jahren befindet sich die ZDv A-1340/15 „Personalentwicklung für Tarifbeschäftigte“ in der praktischen Anwendung. Zur Evaluierung der Vorschrift hatte das Bundesministerium der Verteidigung die Vertreter der militärischen und zivilen Organisationsbereiche, einiger Bundeswehrdienstleistungszentren, des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) sowie von Verbänden und Gewerkschaften kürzlich zu einem „zweiten Qualitätszirkel“ in Berlin eingeladen. Unter der Leitung des Referatsleiters P II 3, Ministerialrat Jürgen Lorse, unterstützt durch die Referatsgruppenleiterin V 2.3 im BAPersBw, Direktorin Sabine Funke, wurden Erfahrungen ausgetauscht und Verbesserungsbedarfe identifiziert. Vonseiten des DBwV nahm der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, Klaus-Hermann Scharf, teil.
Im Zentrum stand die Auswertung des vergangenen Jahres im Hinblick auf die Umsetzung der Konzeption der Personalentwicklung für Tarifbeschäftigte. So hatten ausweislich der vom BMVg geführten Statistik von den 41 265 aktiv in der Bundeswehr tätigen Tarifbeschäftigten 39 470 (95 Prozent) zum Stichtag 30. September 2019 ein Angebot für ein Qualifizierungsgespräch erhalten. Von der Gesamtzahl des aktiven Personalbestands ausgehend, wurde aber nur mit 11 412 (27 Prozent) Tarifbeschäftigten ein Qualifizierungsgespräch durch ihre Führungskräfte geführt. Dies mündete in Fällen in 5475 Qualifizierungsmaßnahmen. Aus den Qualifizierungsgesprächen ergaben sich 869 Personalentwicklungsgespräche (sieben Prozent der Tarifbeschäftigten nach einem Qualifizierungsgespräch) mit den Personalsachbearbeitern in den BwDLZ und beim BAPersBw. In dem Betrachtungszeitraum wurden sodann 958 Personalentwicklungsmaßnahmen vereinbart.
Aufgrund nicht ausreichender Schulungsplätze für Führungskräfte sehe man seitens des BMVg und BAPersBw zunächst vor, Multiplikatoren zu schulen, die in ihren Organisationsbereichen die Zielsetzung der Personalentwicklung für Tarifbeschäftigte und die Führung der Qualifizierungsgespräche weiter vermitteln sollen. Ergänzend plane das BAPersBw eine Handreichung für Vorgesetzte.
Ein eigener Tagesordnungspunkt wurde der Digitalisierung gewidmet. Der vortragende Referent von BMVg CIT I 4, Fregattenkapitän Carsten Fehse, erklärte, dass eine Erhöhung der Digitalisierungsfähigkeit stattfinden müsse, indem eine Änderung der Denk- und Handlungsweisen herbeizuführen sei. Dies könne durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geschehen. Tarifbeschäftigte dürften hiervon nicht ausgeschlossen werden. Gerade in den niedrigen Entgeltgruppen sei es wichtig, Ängsten vor dem Verlust des Arbeitsplatzes durch digitale Technologien mit Qualifizierungsmaßnahmen zu begegnen.
In der Gesamtschau zum zweiten Qualitätszirkel ist festzustellen, dass weiterhin ein erheblicher Bedarf an (Inhouse-)Schulungen von Führungskräften mit Blick auf die Durchführung von Qualifizierungsgesprächen besteht. Ziel muss sein, dass Führungskräfte bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern nicht mehr vom Positionsprinzip ausgehen, sondern gerade im Hinblick auf die sich rasch wandelnde Arbeitswelt eine Förderung der persönlichen Entwicklung und Fortbildung der Arbeitnehmer nachhaltig ermöglichen. Positiv hervorzuheben sind hingegen bereits erfolgte Änderungen bei Qualifizierungsmaßnahmen. So wurde zum Beispiel bei der Qualifizierung zum Küchenmeister IHK die zentrale Ausschreibung weg von möglichen Standorten hin zu konkreten Dienstposten geändert, sodass nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme im Juni 2020 allen Absolventen ein adäquater Dienstposten angeboten werden kann.
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