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Mit Beginn des Wochenendes begeben sich die nicht heimatnah verwendeten Soldaten mit Bahn oder anderen Transportmitteln auf die Heimfahrt zu ihren Familien Foto: Bundeswehr/Stollberg
Der Bundestag hat am Donnerstag das Bundesumzugskostengesetz geändert und ein sogenanntes „Optionsmodell“ aus der Taufe gehoben. Zukünftig kann von besonders großer Versetzungshäufigkeit betroffenes Personal bei einer Versetzung zwischen UKV und TG faktisch frei wählen. Vor Ablauf eines Zeitraums von längstens drei Jahren muss der Betroffene sich erneut zwischen UKV und TG entscheiden. Wählt er das TG, wird dieses im Anschluss der drei Jahre für weitere fünf Jahre gewährt. Neben dieser „3+5-Regel“ gilt noch eine weitere wichtige Neuerung: Die Regelung gilt auch bei einer Versetzung am Standort, der sogenannten Umsetzung.„Mit diesem Beschluss des Bundestags ist ein wichtiger gesetzlicher Schritt hin zur Lebenswirklichkeit der Menschen in der Bundeswehr gelungen“, kommentierte Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand die Entscheidung. „Für uns“, so Schönmeyer weiter, „ist das aber nur der Auftakt für eine grundsätzliche Renovierung des Umzugs- und Reisekostenrechts in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages.“ Nun gelte es erst einmal, die Umsetzungsmodalitäten und Anwendungswege der neuen Regelung für die Angehörigen der Bundeswehr zu untersuchen. Im Vergleich zur ursprünglichen und immer noch gültigen gesetzlichen Regelung, die durch den Strukturerlass zeitweise übersteuert wurde, sei diese auf jeden Fall ein deutlicher Fortschritt.
Der Entscheidung war ein wochenlanges, heftiges Ringen zwischen den Verteidigungspolitikern und den Innenpolitikern des Bundestages vorausgegangen. Schließlich gelang es jedoch den verteidigungspolitischen Sprechern der Koalition, Henning Otte (CDU) und Rainer Arnold (SPD), ihre Kollegen zu einem Kompromiss zu bewegen. Der DBwV stand mit den Verhandlungspartnern stets im Dialog und unterstützte die Linie der Verteidiger. Aktivitäten anderer Verbände oder Gewerkschaften waren nicht erkennbar.Die Koalitionspartner waren sich im Jahre 2013 eigentlich schon einig: „Darüber hinaus werden wir die Wahlmöglichkeit zwischen der Gewährung von Trennungsgeld und Zusage der Umzugskostenvergütung dauerhaft schaffen“, heißt es im damals ausgehandelten Koalitionsvertrags zwischen Unionsparteien und SPD.Es dauerte aber drei Jahre und kostete viel Arbeit, bis der Bundestag in seiner Sitzung am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Beschluss fassen konnte, der einer Einlösung dieses Versprechens nahe kommt. Der auf rechtlich schwachen Beinen stehende und immer wieder von anderen Ressorts der Bundesregierung als rechtswidrig bezeichnete „Strukturerlass“, mit dem im Zuge der Neuausrichtung und Einnahme neuer Strukturen die Wahlfreiheit zwischen UKV und TG geregelt wurde, wird nun durch eine verbindliche gesetzliche Regelung abgelöst.Weitere Informationen in Kürze auf dbwv.de und im Verbandsmagazin.
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