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Mehr Geld für Auslandseinsätze: Mit dem BesStMG werden die Zulagen für Auslandseinsätze deutlich erhöht. Foto: Bundeswehr/Christian Thiel
Berlin. Am 3. Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungs- und Umzugskostenrechts“ (BesStMG) beschlossen - ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer tatsächlich langfristig einsatzbereiten, einsatzfähigen und einsatzwilligen Bundeswehr. Nach dem GKV-Versicherten-Entlastungsgesetz und dem Bundeswehr-Einsatzbereitschafts-Stärkungsgesetz wird es ein weiterer Teil des gesetzgeberischen Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der dienstlichen, sozialen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Bundeswehr und ihrer Angehörigen umsetzen will.
Schon von Beginn an hat sich der DBwV als die Interessenvertretung der Menschen der Bundeswehr in den Entstehungsprozesses dieses Gesetzes eingebracht. So sieht der 212 Seiten umfassende Referentenentwurf des federführenden Bundesministeriums des Innern eine Verbesserung bestehender Zulagen als auch die Einführung neuer Zulagen vor. Zudem soll der vom DBwV mitkreierte Ausnahmetatbestandszuschlag zum finanziellen Ausgleich für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung eingeführt sowie die Stufen des Auslandsverwendungszuschlags erhöht werden. Die ursprüngliche Absicht, den Familienzuschlag zu halbieren, konnte vom DBwV bereits erfolgreich verhindert werden.
Der Kabinettsbeschluss zum BeStMG ist ein erneut wichtiger Meilenstein für die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr. Allerdings reißt der Entwurf aufgrund der zuletzt erfolgten Einschnitte des Finanzministeriums die ursprünglich von BMVg und BMI gesetzte Messlatte. "Um tatsächlich in allen Verwendungsbereichen und Statusgruppen konkurrenzfähig zu werden, muss das Parlament nacharbeiten, was in der Ressortabstimmung verloren ging. Diesbezüglich bleibe ich aufgrund vieler guter Gespräche im Parlament optimistisch. Nicht zuletzt haben die Bundestagsfraktionen bereits bei den letzten Kabinettsentwürfen nochmals kräftig in unserem Sinne nachgesteuert. Das ist zwar für alle anspruchsvoll, aber schon zweimal in diesem Jahr hat das Ergebnis gezeigt, dass sich alle Mühe lohnt!", erklärte der Bundesvorsitzende André Wüstner.
Nach der parlamentarischen Sommerpause wird der Gesetzentwurf dem Bundestag zugehen und dort von den Parlamentariern debattiert sowie beraten werden. Auch in dieser Phase wird sich der DBwV für weitere Verbesserungen einsetzen. So erklärt der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch: „Wir werden bis zuletzt dafür kämpfen, mit diesem Gesetz die Grundlage für noch weitere spürbare Verbesserungen für die Menschen der Bundeswehr zu legen – nur mit einer wettbewerbsgerechten Besoldungsstruktur und einem Ausgleich für die mit keiner anderen Berufsgruppe vergleichbaren erforderlichen beruflichen Mobilität wird die Bundeswehr ihr gutes Personal halten und dringend erforderlichen Nachwuchs gewinnen können!“ Inkrafttreten soll das BesStMG nach aktueller Planung spätestens zum 1. Januar 2020.
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