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Der DBwV-Bundesvorsitzende André Wüstner im Gespräch mit Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (Archivbild)
Das neue Jahr hat für den DBwV mit einer guten Portion Zuversicht begonnen – aber auch mit vielen neuen Themen. Mehrere davon waren Gegenstand des ersten Gesprächs des DBwV-Bundesvorsitzenden, Oberstleutnant André Wüstner, mit Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen Mitte Januar.
Wichtiges Thema: die im Strategieprogramm der Personalstrategie beschriebene Absicht, die Soldaten mit Blick auf die durchschnittliche Zurruhesetzung bis 2023 pauschal bis zur Allgemeinen Altersgrenze heranzuführen. Nach Auffassung des DBwV läuft dieses Vorhaben dem eigentlichen Ziel der Personalstrategie, die volle personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr wieder zu erlangen, zuwider.
Ministerin von der Leyern räumte gegenüber dem Bundesvorsitzenden ein, dass der im Dezember durch Medienberichterstattung in die Öffentlichkeit geratene Ansatz nicht mit ihrer grundsätzlichen Zielsetzung übereinstimme – auch vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Soldaten, die freiwillig ihre Dienstzeit verlängern wollen.
Wüstner erinnerte an die beschädigende Wirkung einer pauschalen Anhebung der Zurruhesetzungszeitpunkte auf das Vertrauen gerade der vielen Soldaten, die die Last der Reformen und Einsätze der letzten Jahre tragen. Dies sei auch zentrale Botschaft des Generalinspekteurs bei seiner letzten Spießtagung gewesen. Nachvollziehbar, so Wüstner, sei eine Personalstrukturplanung mit einer durchschnittlich späteren Zuruhesetzung - solange es dem Prinzip einer Freiwilligkeit nicht zuwiderlaufe. Insgesamt dürfen der Bedarf und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte an sich nicht aus den Augen verloren werden.
Am 22. Februar wird das Personalboard unter Leitung von Staatssekretär Hoofe tagen, um auf Basis des aktuellen personellen Lagebildes mit Blick auf die neuen und veränderten Aufgaben der Bundeswehr entsprechenden Nachsteuerungsbedarf zu ermitteln.
Nach Auffassung des DBwV wird deswegen erneut der Zuschnitt der Personalkategorien thematisiert werden – konkret der Anteil an Berufssoldaten. Im Gespräch mit der Ministerin machte Oberstleutnant Wüstner zudem deutlich, wie wichtig ein aktueller Personalstrukturplan (zivil) sowie eine neue zivile Personalentwicklungskonzeption für die Bundeswehr sei.
Entsprechende Vorschläge seien im vergangenen Jahr hinsichtlich zu entwickelnden Fach-, Projekt- und Management-Kompetenzbereichen durch den Fachbereich "Zivile Beschäftigte" im DBwV eingebracht worden. Mit Blick auf die in der Erstellung befindlichen neuen Konzeption der Bundeswehr, aber auch den vorläufigen Haushalt 2018, müsse betreffend des weiteren personellen Aufwuchses schnell Klarheit geschaffen werden, so Wüstner.
Andererseits könne das Ziel des schnell einatmenden, teilweise offenen, an den neu priorisierten Fähigkeiten der Bundeswehr ausgerichteten Personalkörper nicht erreicht werden. Was das hier und heute anbelangt, zeigte der Bundesvorsitzende erneut die Problematik des Einweisungs- und Beförderungsstaus und den Handlungsbedarf für den Haushalt 2018 auf.
Auch um das Vorhaben der Ministerin, das Verhalten der Angehörigen ihres Geschäftsbereichs durch einen Verhaltenskodex ordnen zu wollen, war Thema. Der Bundesvorsitzende skizzierte das Unverständnis des DBwV über dieses Vorhaben. Unter Personalräten, Vertrauenspersonen, aber auch Führungskräften der Bundeswehr werfe das medial aufgegriffene neue Compliance Management in der Bundeswehr nur Fragen, Verunsicherung, oft auch Ärger auf.
Begründung, Zielsetzung, Prozesse und Informationswege seien nach wie vor unklar und deswegen die bisherige Wirkung des Vorhabens vor allem negativ. Für die meisten sei das Projekt ein nicht durchdachter Schnellschuss. In der Tat sei eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen auf die militärische Führungsphilosophie in der Bundeswehr notwendig, betonte André Wüstner. Absolut unlogisch sei, dass das Projekt Compliance Management mit einem konfus wirkenden Entwurf eines Kodex` begonnen werde. Diesbezüglich sagte Ministerin zu, den Prozess der Einführung des CPM erneut erörtern und prüfen zu wollen.
In der Truppe und im DBwV Dauerthema, und deswegen auch Thema im Dialog mit der Ministerin: die SAZV. Die zuletzt beim Workshop des BMVg behandelten SAZV-Handlungsfelder dürften nicht aus dem Auge verloren werden, so Wüstner. Der Dialog mit dem BMVg sei zwar gut, aber wie bei den Themen Personalgewinnung und Materialbeschaffung wäre nach Auffassung des DBwV auch hier mehr Tempo angebracht.
Ausdrücklich begrüßte der Bundesvorsitzende das vom DBwV 2016 angestoßene und nun in der Umsetzung befindliche Vorhaben, mit einer Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes den AVZ in Stufe 3 auf einsatzgleiche Verpflichtungen anzuwenden. In diesem Zusammenhang forderte der Bundesvorsitzende, gleichzeitig die volle Einsatzversorgung für die einsatzgleichen Verpflichtungen gesetzlich festzuschreiben.
In diesem Sinne hatte sich auch der Parlamentarische Staatssekretär Markus Grübel zuletzt in einem Schreiben an die Verteidigungspolitischen Sprecher im Bundestag geäußert, in dem er die Gleichstellung der einsatzgleichen Verpflichtungen mit mandatierten Einsätzen als Ziel des BMVg beschrieb.
Neben der neuen Konzeption der Bundeswehr sowie der Beschleunigung bei Personalgewinnung und -bindung drehte sich das Gespräch auch um den Sachstand zur Infrastruktur. Die Studie des ZMSBW zur Attraktivität belegt, dass hier von Zufriedenheit bei Soldatinnen und Soldaten noch keine Rede sein könne. Das Problem läge ganz sicher nicht beim im nachgeordneten Bereich von IUD eingesetzten Personal, betonte Wüstner, sondern vielmehr bei bestehenden Strukturen und Prozessen.
Die Vorstellungen des DBwV zum Themenfeld Diversity rundete das gute Gespräch ab. Der regelmäßige persönliche Dialog zwischen der Ministerin und dem Bundesvorsitzenden ist offen, kritisch und direkt. Trotz manchmal konträrer Auffassungen liegt der Schlüssel guter Interessenvertretung darin, miteinander statt übereinander zu reden. Diesbezüglich gibt uns der Erfolg einfach recht.
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