Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Drittes Opfer des Hubschrauberabsturzes geborgen – DBwV trauert um Mitglieder
Haushaltsentwurf 2026: Deutlich mehr Geld und neue Planstellen für die Bundeswehr
Wie das Amt Blank zum BMVg wurde
Gesetzentwurf: Beschaffung soll weiter beschleunigt werden
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Einsatz, Trauma, Heimkehr – drei Stimmen, die unter die Haut gehen
Mit einer Einzelweisung vom 25. März 2015 hat das Bundeszentralamt für Steuern Vereinfachungsregelungen für die Familienkassen zur Berücksichtigung des Dienstes in der Bundeswehr erlassen.
Danach besteht auf Antrag für die ersten vier Monate ab Dienstantritt ein pauschaler Kindergeldanspruch einschließlich für FWDL. Ausreichend ist der Nachweis des Dienstantritts. Ab dem fünften Monat besteht der Kindergeldanspruch nur, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 a) EStG befindet. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Übersicht des BZSt. Hierzu muss ein Ausbildungsnachweis vorgelegt werden für den ein Antragsvordruck erarbeitet wird.
Dokument des Bundeszentralamt für Steuern zum Thema Kindergeld für Soldaten (PDF)
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: