Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Justitiar Christian Sieh vertrat heute den Deutschen BundeswehrVerband als Sachverständiger in der Anhörung des Verteidigungsausschusses zur geplanten Verschärfung des Soldatenrechts. Screenshot: DBwV
Die geplante Verschärfung des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo – das wurde heute bei der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses deutlich. Die Gesetzesänderungen haben es in sich: Künftig sollen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in den ersten acht Jahren ihrer Dienstzeit bei Dienstvergehen ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren fristlos entlassen werden können – bislang gelten vier Jahre. „Verfassungskonform“ sei das, so die Sachverständigen. Für den DBwV dagegen sind die Verschärfungen überzogen und auch nicht zielführend.
DBwV-Justitiar Major d.R. Christian Sieh nahm für den Verband als Sachverständiger an der Ausschusssitzung teil. Und führte den Abgeordneten vor Augen, warum der DBwV dem Entwurf ganz überwiegend kritisch und im Kern strikt ablehnend gegenübersteht. „Diese Verschärfung ist nach unserer Bewertung völlig verfehlt“, sagte der Justitiar. Auch wenn das Vorhaben noch konform mit der Verfassung sei: „Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.“
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