Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Vorstand Luftwaffe empfängt Besuch aus Geilenkirchen
Israel hat sich Weg zum zentralen Gegenspieler militärisch wie politisch freigekämpft
Neues Podcast-Format: „Der Sicherheitsrat“ mit Oberstleutnant i.G. Bohnert
Nicole Schilling wird Stellvertreterin des Generalinspekteurs
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht.
DBwV spricht Klartext und hat damit Erfolg
Am Montag (14. März) hat im Bundesministerium des Innern das Beteiligungsgespräch zur Neufassung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) stattgefunden. Für den Deutschen BundeswehrVerband und damit für die Interessen der Menschen der Bundeswehr gesprochen hat der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer.Die Aussicht vor dem Termin war etwas getrübt, nun aber sieht es deutlich freundlicher aus. Neben positiven Aspekten, wie eine erleichterte Anwendung der Vorschriften, gab es im Vorfeld auch eine deutliche Schattenseite. Diese konnte nach Beanstandung durch den DBwV nun verhindert werden. Schönmeyer führte als Hauptkritikpunkt die angedachte schlechtere Neuregelung des Sonderurlaubs für gewerkschaftliche Zwecke an: „Mit der Regelung ist eine Verschlechterung für die Soldatinnen und Soldaten im Sinne der Koalitionsfreiheit des Artikels 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verbunden. Denn es betrifft gerade jene besonders, die sich im Ehrenamt für andere engagieren. Für eine Verordnung mit einer solchen Intention gibt es vom DBwV keine Akzeptanz!“Die bisherige Rechtslage nach der SUrlV sieht vor, dass die oberste Dienstbehörde oder bei einer Delegation eine ihr unmittelbar nachgeordnete Behörde bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr bezahlten Sonderurlaub bewilligen kann. Nach der zwischenzeitlichen Entwurfsvorlage wären generell nur noch fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr bewilligt worden. Für weitere Tage hätte der eigene Erholungsurlaub herhalten müssen.Diese ursprünglich angedachte Verschlechterung wurde nun gestrichen. Schönmeyer begrüßte diesen Schritt ausdrücklich: „Gerade in der heutigen Zeit, in der die Stärkung des Ehrenamtes von allen Seiten gefordert wird, wäre die ursprüngliche Fassung ein Anachronismus gewesen. Alles in allem können wir der Neufassung in dieser Form nun zustimmen.“
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