Dieses Bild stammt von einer Vorführung beim Tag der Bundeswehr. Aber was ist, wenn es im Dienstbetrieb tatsächlich mal kracht? Schnell kann das sehr teuer werden. Da hilft nur die Diensthaftpflichtversicherung - oder die Mitgliedschaft im DBwV. Foto: Bundeswehr/Marcus Rott

12.04.2022
Yann Bombeke

BMVg rät zur Diensthaftpflichtversicherung – DBwV-Mitglieder sind auf der sicheren Seite

Ein kleines Malheur kann unter Umständen teure Konsequenzen haben – ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist ein Unfall passiert. Im privaten Bereich kein Problem: Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden. Nochmal Glück gehabt. Anders sieht es aus, wenn einem das Missgeschick im Dienst unterläuft. Denn dort greift die private Haftpflichtversicherung nicht.

Bei der Bundeswehr kann das richtig teuer werden. Es reicht ein Blick auf die kostspieligen Systeme und Gerätschaften, mit denen man Tag für Tag arbeitet. In einem in diesen Tagen verschickten Schreiben richtet das Verteidigungsministerium daher einen dringenden Appell an die Angehörigen der Bundeswehr, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. „Die schadensbearbeitenden Dienststellen sind durch rechtliche Vorgaben gezwungen, die Betroffenen in Regress zu nehmen“, steht dort geschrieben. Und weiter: „Die Rechtsprechung hat oft sehr detailliert festgelegt, in welchen Fällen von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist. Der für die schadensbearbeitenden Dienststellen bestehende Spielraum ist vielfach sehr gering.“

Für Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes ist das alles kein Thema, denn sie sind abgesichert. Im Mitgliedschaftsbeitrag ist die Diensthaftpflichtversicherung schon drin – ganz automatisch. Diese obligatorische Diensthaftpflichtversicherung hat der DBwV für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigten der Bundeswehr über den Partner Deutsche Beamtenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, in die Mitgliedschaft eingeschlossen. Ein wichtiger Bestandteil ist neben dem Schadenausgleich der „passive“ Rechtsschutz, der bei unbegründeten oder überzogenen Forderungen die Kosten übernimmt, die zur Durchsetzung der Schadenablehnung erforderlich sind. Neben dem Freispruch von der Zahlungsverpflichtung hat dies auch Auswirkung auf eventuelle disziplinarrechtliche Folgen, wie etwa Geldbußen oder sogar Beförderungssperren.

Das Schreiben aus dem BMVg hat Sie aufgeschreckt? Dann lohnt es sich, über eine Mitgliedschaft im Deutschen BundeswehrVerband nachzudenken. Mit dem Verband im Rücken stehen Sie immer auf der sicheren Seite und genießen noch eine Fülle weiterer Vorteile.

 

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