Bei der Anhörung im Innenausschuss plädierte Oberstleutnant André Wüstner für die Einrichtung einer gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur mit einem einheitlichen Führungssystem. Foto: Screenshot DBwV

Bei der Anhörung im Innenausschuss plädierte Oberstleutnant André Wüstner für die Einrichtung einer gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur mit einem einheitlichen Führungssystem. Foto: Screenshot DBwV

16.04.2021
Jan Meyer

Bundesvorsitzender im Innenausschuss: „Bei der Sicherheitsvorsorge besteht Handlungsbedarf!“

Berlin. Die Welt wird ständig komplexer. Diese einfache Weisheit gilt selbstverständlich auch für die Welt der Berufsverbände. Wer heute effektiv Interessen vertreten will, der muss auf allen Ebenen vernetzt sein und Gehör finden. Für den Deutschen BundeswehrVerband bedeutet das: Es ist zwingend notwendig, mit Ressorts wie Außen, Innen, Gesundheit oder Verteidigung im Gespräch zu sein. Ganz wesentlich aber ist der direkte, parteienübergreifende Draht: Die Anhörungen in den jeweiligen Ausschüssen. Dort ist unsere Expertise regelmäßig gefragt.

Der Bundesvorsitzende Oberstleutnant André Wüstner war jetzt erneut in den Innenausschuss geladen. Ging es zuletzt um das Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz, so hieß das Thema am vergangenen Montag „Bilanzierung des Bevölkerungsschutzes angesichts der Corona-Pandemie“.

Seit einem guten Jahr ist die Bundeswehr jetzt in der Amtshilfe tätig und überzeugt dabei auf ganzer Linie. Da aber jeder weiß, dass das kein Dauerzustand bleiben kann, müssen jetzt die Erfahrungen aufgearbeitet und entsprechende Lehren gezogen werden. Diese Erkenntnis hat der Bundesvorsitzende schon Anfang Februar in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ formuliert: „Wir sehen doch jetzt, dass wir völlig unzureichende Strukturen und Verfahren haben, um Krisen und flächendeckende Katastrophen bewältigen zu können. Die Bundesregierung sollte bis zum Sommer einen Erfahrungsbericht vorlegen und aufzeigen, welche Konsequenzen zu ziehen sind.“

Dass sich nun der Innenausschuss mit dem Thema befasst, begrüßte Wüstner. Zugleich unterstrich er, wie wichtig seiner Auffassung nach auch die Einbindung von Verteidigungs- und Innenpolitikern sei: „Wenn man dem Weißbuch 2016 folgend eine geordnete Gefahrenabwehr betreiben will, dann muss man den flächendeckenden und grenzübergreifenden Katastrophenschutz verbessern.“ Dass man da in den letzten vier Jahren selbst nach Unterzeichnung der Konzeption „Zivile Verteidigung“ einiges verschlafen habe, sollte im Zuge der Pandemie auch der Letzte erkannt haben, so Wüstner. Da offenbar Einigkeit darüber bestehe, dass man kein Problem mit der Erkenntnis, sondern mit der Umsetzung habe, sei Warten sei keine Option mehr: „Man muss sich jetzt auf den Weg machen. Die Kernfrage ist: Was passiert jetzt?  Als Soldat würde ich sagen: Wir schreiben einen Plan für die Stabsarbeit und fangen an.“

Der DBwV, der wie andere Akteure seit Monaten Rede und Antwort steht, begrüßt die weitere Initiative der Innenpolitiker zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes. Inwieweit die Gefahrenabwehr, angefangen bei der Pandemie- über die Cyber- und Katastrophenabwehr im Bund-Länder-Bereich nun tatsächlich verbessert wird, muss sich in den kommenden beiden Jahren zeigen.

Oberstleutnant Wüstner erinnerte an den Grundsatz, dass innere und äußere Sicherheit Kern staatlichen Handelns seien. Folgerichtig sei daher die Einrichtung einer gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur mit einem einheitlichen Führungssystem – von der klaren Zuständigkeit über eine bedarfsgerechte Organisation, von der Möglichkeit zur Erstellung eines Lagebilds, Planungskapazitäten bis zur Sicherstellung einer entsprechenden Krisenkommunikation. Nicht zu vernachlässigen seien dabei auch die Möglichkeiten von DRK, THW und Bundeswehr, um nur einige zu nennen.

Wüstner: „Eine gute gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge ist in unser aller Interesse. Für den DBwV ist es daher selbstverständlich, sich nicht nur für eine einsatzbereite Bundeswehr und gute soziale Rahmenbedingungen für seine Mitglieder einzusetzen, sondern zugleich für einen hervorragenden Bevölkerungs- und Katastrophenschutz einzutreten. Auf diese Weise ließe sich möglicherweise in Zukunft der Spagat zwischen Amtshilfe einerseits und Einsatz- bzw. Übungsverpflichtungen andererseits vermeiden.“

Gleich, wie die Parteien mit diesem wichtigen Thema weiter umgehen: Für den DBwV ist es ein neues Gütesiegel, jetzt auch für den Bereich Innere Sicherheit Stellung beziehen zu können. Und natürlich wird der Verband weiter am Ball bleiben, und das gilt nicht nur für die Mitglieder, die aktuell in der Amtshilfe tätig sind oder Ehemalige beim DRK, THW oder anderen Organisationen helfen, das gilt für jede und jeden einzelnen von uns.

Nach dem Ende der Veranstaltung bestand noch ausreichend Gelegenheit, über aktuelle Gesetzgebungsverfahren zu sprechen und den Verbesserungsbedarf zu beschreiben, den der DBwV sieht. So stehen aktuell noch diverse Gesetze auf der Tagesordnung des Bundestages, die federführend im Innenausschuss beraten werden. Im Einzelnen sind dies das Gesetz zum äußeren Erscheinungsbild, das Bundespersonalvertretungsgesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowie das Besoldungsanpassungsgesetz. Alles wesentliche Vorhaben, die in bester Tradition konstruktiv und kritisch vom DBwV begleitet werden!

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick