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Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
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Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Uwe Kraus, Bundesvorsitzender der Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei, und Stabsfeldwebel a.D. Thomas Schwappacher, stellvertretender Bundersitzender des Deutschen BundeswehrVerbands unterzeichneten einen Vertrag zur korporative Mitgliedschaft. Foto: Eva Krämer
Berlin. Zur weiteren Zusammenarbeit unterzeichneten Uwe Kraus, Bundesvorsitzender der Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei (BfPP), und Stabsfeldwebel a.D. Thomas Schwappacher, stellvertretender Bundesvorsitzender des DBwV, eine korporative Mitgliedschaft.
Uwe Kraus freut sich über die korporative Mitgliedschaft mit dem DBwV: „Bereits 2016 haben die ersten Annährungsversuche mit dem Deutschen BundeswehrVerband stattgefunden“, sagt Kraus. Damals noch in der Bundesgeschäftsstelle des DBwV in Bonn. Zwei Jahre später wurde dann der Vertrag zu einer kooperierenden Partnerschaft unterschrieben.
Die Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei ist der gewerkschaftliche Berufsfachverband sämtlicher Polizeibeamter der Bundesrepublik Deutschland, die im Rahmen ihrer Tätigkeit ein Luftfahrzeug der Bundesrepublik Deutschland, bzw. eines ihrer Länder führen oder in diesem Zusammenhang eingesetzt werden.
In diesem Jahr feiert die BfPP 35-jähriges Bestehen. Seit 1989 vertritt die Bundesvereinigung die Interessen und Belange der Mitglieder in berufs- und sozialpolitischer Hinsicht und strebt insbesondere die Verbesserung und Gleichstellung allgemeiner Arbeits- und Lebensbedingungen an.
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