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„Ein guter Schritt in die richtige Richtung – trotz erheblichen Handlungsbedarfs“, so fasste der Fachbereichsvorsitzende für Besoldung/Laufbahnrecht/ Haushalt des Deutschen BundeswehrVerbands, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, die Ergebnisse zusammen: In einem Beteiligungsgespräch zur aktuellen Besoldungs- und Versorgungsanpassung (BBVAnpG 2016/2017) im Bundesinnenministerium hatten die Spitzenorganisationen die Möglichkeit, sich zum aktuellen Gesetzentwurf zu äußern.
Ein wesentliches Ergebnis der Verbändebeteiligung ist die Anpassung der sogenannten Versorgungsrücklage. Positiv für Besoldung und die Versorgung – denn bei der aktuellen Anpassung wird nur noch einmal ein Wert von 0,2 abgezogen. Derzeit ist daher eine Anpassung der Besoldung rückwirkend ab dem 1. März 2016 in Höhe von 2,2 Prozent beziehungsweise ab 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent geplant.
Damit sei durch den Gesetzentwurf insgesamt gewährleistet, so Schönmeyer, dass die Soldaten sowie die Ruhestandssoldaten im Gleichtakt mit den anderen relevanten Statusgruppen auf Bundesebene angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Er wiederholte das Bekenntnis des Deutschen BundeswehrVerbands zur Versorgungsrücklage, mit der alle Soldaten gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Er begrüßte zudem, dass der Gesetzentwurf vorsehe, bei mehreren zeitlich gestaffelten Erhöhungen (pro Erhöhungsrunde) auch in Zukunft nur bei der ersten Erhöhung 0,2 Prozent abzuziehen.
Besonders nachdrücklich und in der Sache unmissverständlich machte Schönmeyer allerdings auch geltend, dass der Entwurf in wesentlichen Teilen sehr deutlich hinter den Erwartungen des Deutschen BundeswehrVerbands zurückbleibe. Dies betreffe die fehlende Anpassung respektive Dynamisierung der allermeisten Zulagen und in besonderer Weise die Vergütung von Mehrarbeit auf Grundlage der Soldatenvergütungsverordnung (SVergV). Hier sah er entschiedenen Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung, verwies auf die bestehenden Herausforderungen in Hinblick auf Attraktivität, Personalgewinnung und -bindung und forderte erhebliche Nachbesserungen.
Aufgrund des in diesem Punkt enttäuschenden Ergebnisses des Gesprächs wird sich der Deutsche BundeswehrVerband nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens jetzt bei den Parlamentariern des Bundestags dafür einsetzen, seine Forderungen noch in dieser Anpassungsrunde zu erreichen. Nur so könne eine leistungs- und funktionsgerechte Vergütung im Rahmen von Mehrarbeit (im Ausnahmetatbestand) gewährleistet werden. Eine Befassung des Bundeskabinetts ist für Mitte Juli geplant und der Deutsche BundeswehrVerband wird weiter berichten.
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